Prozess
ORF/Patricia Spiess
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Gericht

Sexueller Missbrauch: Arzt vor Gericht

In Eisenstadt steht am Dienstag ein Arzt vor Gericht. Er soll zwei Patientinnen sexuell missbraucht haben – und zwar in der Aufwachphase nach einer Sedierung. Tatort war eine Arztpraxis im Südburgenland. Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht nicht schuldig.

Die Missbrauchsvorfälle sollen sich im Sommer des Vorjahres ereignet haben. Drei Frauen sind betroffen. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt nahm nach einer Anzeige die Ermittlungen gegen den Arzt aus dem Südburgenland auf, die Anklageschrift wurde dem Mediziner Anfang März übermittelt – mehr dazu in Arzt wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt.

Angeklagter vor Gericht
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Angeklagter vor Gericht

Staatsanwaltschaft: Sexueller Missbrauch Wehrloser

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt sexuellen Missbrauch wehrloser Personen vor. Er soll die drei Frauen im Zeitraum vom vergangenen Juli bis September in der Aufwachphase nach Magen- sowie nach Darmspiegelungen sexuell missbraucht haben und sie an der Brust und im Genitalbereich berührt haben.

Arzt: Bleibe nie mit Sedierten allein

Der Arzt bestreitet das und erklärte vor Gericht, er bleibe mit sedierten Patientinnen und Patienten nie allein. Während die Patientinnen im Aufwachzimmer seien, desinfiziere er das Bett im Behandlungsraum und richte die Medikamente für die nächste Untersuchung her. Sein Verteidiger erklärte außerdem, dass die für die Sedierung verwendeten Medikamente Halluzinationen, lebhafte Träume und sexuelle Erregung verursachen könnten und verwies auf die Fachliteratur dazu. Laut Verteidiger wurde eine Frau nach ihrer Anzeige untersucht. Dabei seien keine Spuren seines Mandanten gefunden worden.

Betroffene: „Bin mir zu tausend Prozent sicher“

Eine der betroffenen Frauen sagte am Dienstag vor Gericht aus: „Ich bin mir zu tausend Prozent sicher, dass das passiert ist.“ Sie sei gerade ins Aufwachzimmer gebracht worden und habe wieder einschlafen wollen, als der Arzt wieder in den Raum gekommen sei und sie berührt habe. Eine sexuelle Fantasie sei das nicht gewesen: „Das war für mich ein Machtübergriff, das Ausnutzen meiner Wehrlosigkeit“, betonte sie. Die Übergriffe habe sie als gezielt wahrgenommen. „Ich habe mir gedacht, er macht das nicht zum ersten Mal.“

Der Strafrahmen im Fall einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.