Gericht

„Wollte Vater töten“: Sohn wird eingewiesen

Am Landesgericht Eisenstadt wurde am Mittwoch ein Fall von versuchtem Mord verhandelt. Im Februar hatte ein 42-jähriger Mann in Bruckneudorf seinen Vater mit einem Hammer attackiert. Der 42-Jährige hat gestanden, dass er den Vater töten wollte. Er wird in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Für das Gericht ist klar, dass der Täter psychisch krank ist. Deshalb wird es keine Freiheitsstrafe im Gefängnis geben. Der psychiatrische Sachverständige empfiehlt die Behandlung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung – der Volksmund sagt dazu „die Geschlossene“. Der Mann sei zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen, hieß es bei der Verhandlung am Mittwoch.

Prozess Hammer Gerichtssaal
ORF

Geständnis vor Gericht

Die Tat selbst ist so verlaufen, dass der Mann mitten in der Nacht ins Schlafzimmer seines 67 Jahre alten Vaters getreten ist und ihm mehrmals mit einem schweren Hammer auf den Kopf geschlagen hat. Er habe ihn töten wollen, das sagte der 42-Jährige vor Gericht selbst so aus. Schwere Verletzungen waren die Folge – mehr dazu in Mann wollte Vater mit Hammer erschlagen.

Streit um Betrieb eines Holzofens

Dem vorangegangen ist ein Streit: Der Vater hat im Keller einen Holzofen betrieben, und der bei seinem Vater und seiner Mutter lebende Sohn war überzeugt, dass der Rauch ihn umbringen würde. Das war einerseits so, weil der Sohn eine schwere Coronaviruserkrankung mit extremem Husten durchgemacht hat, aber vor allem wegen einer paranoiden Schizophrenie, die der seit langem arbeitslose Mann wohl schon viele Jahre hatte.

Mordversuch im Bezirk Neusiedl am See
Landespolizeidirektion Burgenland
Mit diesem Hammer wollte der 42-jährige seinen Vater töten

Der Psychiater empfahl deshalb die Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung, aber mit der Aussicht, dass der Täter irgendwann auch wieder geheilt ist und wieder in die Freiheit entlassen werden kann. Das Geschworenengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Das Urteil ist rechtskräftig.