Justizzentrum Eisenstadt
ORF
ORF
Chronik

Abhörgerät im Teddybären-Prozess endet mit Diversion

Am Montag stand in Eisenstadt eine Frau vor Gericht, die ihren Sohn gequält und vernachlässigt haben soll. Ans Tageslicht kamen die Vorfälle durch einen Sorgerechtsstreit mit dem Vater des Kindes. Der Prozess endete mit einer Diversion.

Die Angeklagte gestand vor Gericht die vorgeworfenen Aussagen ihrem Kind gegenüber und begründete dies damit, dass sie stark unter Druck stand. Ihre Verteidigerin betonte, dass es zu keinen Handgreiflichkeiten gekommen sei. Das Verfahren endete mit einer Diversion.

Eine Diversion ist kein Schuldspruch. Sie kann vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft angeboten werdenw, wenn der Sachverhalt ausreichend geklärt ist.

Der Burgenländerin wurde vorgeworfen, ihrem siebenjährigen Kind im Vorjahr wiederholt durch verbale Bedrohungen und Beschimpfungen seelische Qualen zugefügt zu haben. Dies gestand die 36-Jährige vor der Richterin auch ein. „Mir tut das furchtbar leid, ich schäme mich sehr dafür“, so die Angeklagte. Der Vater des gemeinsamen Kindes habe sie unter Druck gesetzt: „Er terrorisiert uns, er steht vor der Wohnung (…) Er lässt uns seit drei Jahren nicht in Ruhe.“

„Wenn ich es rückgängig machen könnte, würd’ ich es tun“

Warum sie ausgerechnet gegenüber ihrem eigenen Kind so einen Umgangston pflegte, wollte die Richterin wissen, konnte sie aber nicht erklären: „Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es tun. Ich habe mich auch immer bei ihm entschuldigt und mit ihm besprochen, dass das nicht in Ordnung war.“ Es sei ihr bewusst, dass dies seelische Qualen für das Kind gewesen seien.

Der Bub war zwischenzeitlich fremd untergebracht, lebt aber aktuell wieder bei der Mutter mit wöchentlicher Familienintensivbetreuung. Die Frau nimmt inzwischen Elternberatung und Psychotherapie für sich in Anspruch. Beides muss sie auch weiterhin besuchen und zusätzlich bekommt sie Bewährungshilfe. Sollte sich in den nächsten zwei Jahren etwas ereignen, wird das Verfahren wieder aufgenommen, erklärte die Richterin. Zusätzlich muss die Mutter dem Sohn 1.000 Euro Schadenswiedergutmachung bezahlen.

Zunächst eingeräumt „sich im Ton vergriffen zu haben“

Laut dem Landesgericht zeigte sich die zunächst Angeklagte nicht geständig und soll lediglich eingeräumt haben, „sich im Ton vergriffen zu haben“, wie es gegenüber der APA hieß. Der Mutter wurde vorgeworfen, ihrem siebenjährigen Sohn wiederholt durch verbale Bedrohungen, Beschimpfungen und sonstige Erniedrigungen seelische Qualen zugefügt zu haben – mehr dazu in Abhörgerät im Teddybär: Mutter vor Gericht.

Im Hintergrund steht laut dem Landesgericht ein sehr intensiv geführter Sorgerechtsstreit. Angeklagt war das Vergehen des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen. Der Mutter drohten bis zu drei Jahre Haft. Zunächst war offen, ob es am Montag ein Urteil geben wird. Die der Mutter vorgeworfenen Taten wurden im Sorgerechtsstreit um den Buben aufgedeckt. Laut Berichten des „Kurier“ soll die neue Lebensgefährtin des Vaters ein Aufnahmegerät in einen Teddybären eingenäht haben. Aufgrund dieser illegalen Aufnahmen werden sich die beiden allerdings ebenfalls vor Gericht verantworten müssen.