Leerer Saal im Landesgericht
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Chronik

Abhörgerät im Teddybär: Mutter vor Gericht

Weil sie ihr Kind beschimpft hat, steht eine Mutter in Eisenstadt demnächst vor dem Strafgericht. Ihr wird Quälen einer jüngeren, wehrlosen Person vorgeworfen. Basis für die Anklage beziehungsweise den Strafantrag waren Tonaufnahmen durch ein Aufnahmegerät, das in einem Kuscheltier des Kindes versteckt war. Die Freundin des Kindsvaters soll es dort platziert haben.

Das Bezirksgericht ignorierte die Tonaufnahmen mit der Begründung, dass sie illegal zustande gekommen seien. Diese Entscheidung ist inzwischen vom Landesgericht aufgehoben worden. Die Mutter habe ihrem sieben Jahre alten Sohn durch verbale Bedrohungen, Beschimpfungen und sonstige Erniedrigungen seelische Qualen zugefügt. So steht es kurz und allgemein gefasst im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.

Martina Hackl, die Anwältin des getrennt lebenden Vaters, konkretisiert: „Die nahezu täglichen Beschimpfungen wie ‚Du kleines Arschloch‘, ‚du G’schissener‘, das Androhen, die Mama zu verlieren, wenn er nicht folgt, dann wird er sehen, was er davon hat. Solche Drohungen im Zusammenhang mit den Beschimpfungen sind strafbar und solche Beschimpfungen sind auch strafbar, wenn sie wirklich massiv ausgeführt werden“, so Hackl.

Die neue Freundin des Vaters soll das Aufnahmegerät in einem Teddybären versteckt haben. Laut einem Bericht des „Kurier“ soll darauf zu hören sein, dass die Mutter den Buben öfter „kleines Arschloch“ nennt als bei seinem Namen. Theoretisch drohen der Mutter drei Jahre Haft. Auch eine körperliche Misshandlung ist womöglich zu hören, die allerdings nicht Inhalt des Strafantrags ist. Der Bub sitze demnach in der Badewanne, dann höre man ihn schreien, schildert die Anwältin des Vaters: „‚Nein, nein, nein.‘ Dann hört man Wasser platschen und dann kurz Ruhe. Und danach schreit der Bub weiter und es klingt so, als würde sie ihn unter Wasser drücken.“

Anwältin: „Transkripte vom Gericht nicht gewürdigt“

Hackl kritisierte, dass das Pflegschaftsgericht Oberpullendorf die Tonaufnahmen quasi ignoriert habe. Das Kind blieb zunächst bei der Mutter. „Die Transkripte wurden nicht gewürdigt, die Aufnahmen wurden niemals angehört. Wäre es umgekehrt, wenn eine Kindesmutter so etwas von einem Kindesvater vorlegt, würde das sofort gewürdigt und beurteilt werden. Es ist leider immer wieder der Fall, dass Väter viel mehr darum kämpfen müssen, dass ihnen geglaubt wird“, so Hackl.

Vertretung der Mutter verweist auf Gutachten

Mittlerweile ist der Bub in einer Einrichtung von SOS-Kinderdorf – in Absprache mit der Mutter, und auch im Einverständnis des Vaters, wie von beiden Seiten betont wird. Die Darstellungen im „Kurier"-Bericht“ werden nun von Kristina Unger, der Rechtsvertreterin der Mutter, zurückgewiesen. „Es liegen bereits zwei Sachverständigengutachten vor, die die Erziehungsfähigkeiten meiner Mandantin bestätigen und in denen ganz klar empfohlen wurde, dass das Kind bei ihr lebt. Das letzte Gutachten wurde erst vor wenigen Wochen erstellt. Dabei handelt es sich um ein psychiatrisches Gutachten, mit dem dem Kindesvater eine eindeutige Diagnose gestellt wurde. Diese Diagnose ist auch der Grund, warum sich das Kind aktuell nicht bei ihm aufhält“, so Unger.

Rechtsstreit geht weiter

Der Bub sei der Mutter auch nicht wegen Gefahr in Verzug abgenommen worden, sondern in Absprache mit ihr. Dem Vernehmen nach sehen manche beim Jugendamt Auffälligkeiten der Mutter als Folge des Drucks durch den Vater. Der will das für ihn negative Gutachten rechtlich bekämpfen. Die Vertreterin der Mutter erwartet einen Freispruch für sie. Der Rechtsstreit geht weiter. Und wie man es dreht und wendet, Leidtragender ist das Kind.