Politik

Felber will SPÖ-Mitgliederbefragung stoppen

Berthold Felber, SPÖ-Mitglied und Unternehmer aus Oberpullendorf, bleibt dabei: Er will die SPÖ-Mitgliederbefragung mit einstweiliger Verfügung durch ein Zivilgericht stoppen lassen.

Der 69-jährige Felber hatte sich am 20. März neben SPÖ-Parteichefin Pamela Rendi-Wagner und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil als einer der Kandidaten im Tauziehen um den Parteivorsitz angemeldet. Danach wurde die Hürde mit 30 Unterschriften eingezogen. Felber hatte das als rechtswidrig bezeichnet, schließlich aber doch Unterstützungserklärungen eingereicht – mehr dazu in Auch Berthold Felber will SPÖ-Chef werden. Laut Eigenangaben erfolgte diese Einreichung per E-Mail und auf dem Postweg. Die Unterschriften wurden von der Wahlkommission nicht akzeptiert.

Deutsch: Zu wenig Unterschriften von SPÖ-Mitgliedern

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch sagte gegenüber dem ORF Burgenland, dass von Felbers 32 eingereichten Unterschriften nicht einmal die Hälfte von SPÖ-Mitgliedern stammten. Die Wahlkommission habe daher nicht anders entscheiden können. Der Burgenländer wiederum – er ist seit 1971 SPÖ-Mitglied – erklärte, er habe lediglich ein „offizielles Massenmail“, mit der Information, er habe die Voraussetzungen nicht erfüllt und sei nicht als Bewerber zugelassen, erhalten. Eine Begründung sei nicht angeschlossen gewesen. Dass es bei der Mitgliederbefragung die drei Kandidaten Pamela Rendi-Wagner, Andreas Babler und Hans Peter Doskozil gebe, habe er aus den Medien erfahren.

Felber fordert seine sofortige Zulassung als Kandidat

Felber fordert nun die Einsetzung eines Parteischiedsgerichtes und – weil er selbst meint, dass dieses nicht fristgerecht tagen wird – seine sofortige Zulassung als Kandidat zur Befragung. Sonst will er Anfang kommender Woche bei einem Zivilgericht beantragen, die Mitgliederbefragung per einstweiliger Verfügung zu stoppen. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Deutsch erklärte, das sei keine Frage einer einstweiligen Verfügung und bleibt bei dem Verweis auf die genannte Entscheidung der Wahlkommission.