Eine vom Bund beschlossene Übergangsbestimmung erlaubt es den Schweinehalterinnen und Schweinehaltern, ihre Tiere trotz eines Verbots der Vollspaltenbödenhaltung noch bis 2040 auch ohne Einstreu von Stroh auf perforierten Betonböden zu halten. Für das Land Burgenland sei diese lange Übergangsfrist von 17 Jahren im Sinne des Tierwohls inakzeptabel, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ).
Bereits im Vorjahr hatte das Land ein entsprechendes Normprüfungsverfahren beim VFGH eingebracht. Dieses habe die Bundesregierung mit einer „höchst fragwürdigen Gesetzesänderung“ unterlaufen, so Doskozil – mehr dazu in Vollspaltenböden: VfGH weist Antrag des Landes ab. Jetzt will das Land neuerlich eine Verfassungsbeschwerde beim VfGH einbringen, um ein möglichst rasches Verbot zu erreichen.