Gericht

Unfall mit drei Toten: Schlepper verurteilt

In Eisenstadt stand am Dienstag jener mutmaßliche Schlepper vor Gericht, der im vergangenen Sommer auf der A6 beim Grenzübergang Kittsee (Bezirk Neusiedl am See) einen schweren Unfall mit drei toten und 17 verletzten Flüchtlingen verursacht haben soll. Er wurde nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Freitheitsstrafe verurteilt.

Der Angeklagte bekannte sich am Dienstag vor Gericht zu den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig – auf mehrmalige Nachfrage der Richterin. Der Mann soll für eine weitere Schlepper-Tragödie im Burgenland verantwortlich sein.

Unfall mit drei Toten und 17 Verletzten

Im vergangenen August soll der 30-Jährige mit seinem Kastenwagen, in dem 20 Flüchtlinge waren, vor einer Polizeikontrolle geflüchtet sein und dabei die Kontrolle über das Fahrzeug verloren haben. Der Wagen überschlug sich. Drei Flüchtlinge wurden bei dem Unfall getötet: ein Ägypter, ein Syrer und eine Türkin. 17 Migranten wurden verletzt – sieben von ihnen schwer – mehr dazu in Schlepper-Drama bei Kittsee: Drei Tote.

Prozess nach Unfall mit Schlepperfahrzeug mit drei Toten
ORF
Der Mann stand am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht

Angeklagter soll drei Schlepperfahrten durchgeführt haben

Die Anklage warf dem 30-Jährigen am Dienstag insgesamt drei Schlepperfahrten vor. Ihm sei gesagt worden, dass das in Österreich ein legaler Job sei, sonst hätte er das nie gemacht, sagte der Beschuldigte aus. Er habe nur Spesen bekommen, einmal 200 und einmal 300 Euro. Er sei vor der Polizei davongefahren, weil er gedacht habe, er bekomme eine Verwaltungsstrafe.

Die Verfolgungsjagd sei über mehr als zwei Kilometer erfolgt, sagte jener Polizist, der den Angeklagten im Sommer zur Kontrolle angehalten hat, bei seiner Zeugenaussage aus: Der Angeklagte sei bei der Kontrolle zunächst ausgestiegen, dann wieder ins Fahrzeug gesprungen und davongefahren. Seiner Ansicht nach, habe der 30-Jährige bewusst versucht, die Polizei abzuhängen, so der Zeuge.

Nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Der Beschuldigte ist arbeitslos und nicht vorbestraft. Beim Prozess am Dienstag wurde er im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Weil der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben, ist das Urteil nicht rechtskräftig.