Photovoltaik Module
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Wirtschaft

Widerstand gegen Windkraft- und PV-Abgabe

Das Land Burgenland will die großen Erzeuger von Wind- und Sonnenstrom kräftiger als bisher zur Kasse bitten. Deren Interessenvertreter laufen nun Sturm gegen die geplante Erhöhung der Landesabgabe, sie sei zudem verfassungswidrig. Das Land betont, die Abgabe werden dem Strompreis angepasst, sie könne also auch niedrig sein.

Die Erhöhung der Abgabe wird am 17. November vom Landtag beschlossen. Der genaue Tarif wird erst im Jänner per Verordnung festgelegt. Das Land hat aber schon Maximalbeträge veröffentlicht. Demnach steigt die Abgabe für Windkraft auf maximal 17.600 Euro pro Megawatt und Jahr. Das wäre fast sechsmal so viel wie bisher. Pro Windrad müssten die Betreiber rund 120.000 Euro im Jahr zahlen, sagte der Geschäftsführer der IG Windkraft, Stefan Moidl.

IG Windkraft: „Wirtschaftlich nicht tragbar“

Viele Projekte würden dadurch unrentabel und müssten gestoppt werden. „Bei dieser Maximalhöhe geht das bis zum Gewinn – das kann nicht möglich sein. Eine genaue Ausformung soll ja per Verordnung kommen, aber diese hohen Sätze, die da drinnen stehen als Maximalwerte, sind wirtschaftlich nicht tragbar“, so Moidl.

Verfassungsjurist: Nicht EU-rechts- und verfassungskonform

Die Branchenverbände IG Windkraft und Photovoltaik Austria haben den Verfassungsjuristen Heinz Mayer mit einem Rechtsgutachten betraut. Mayer ist sich sicher, dass die geplante Erhöhung der Abgabe gegen EU-Recht und gegen die Verfassung verstoße. Mayer spricht von einer Erdrosselungssteuer: „Ich habe noch nie erlebt, dass Abgaben in derart drastisch im Ausmaß erhöht wurden – das geht nicht so ohne Weiteres. Der Verfassungsgerichtshof hat in ständiger Judikatur entschieden, dass man zwar einen Fiskalzweck verfolgen kann mit Abgaben, selbstverständlich, aber dass jede Regelung eine sachliche Rechtfertigung braucht und die muss sich aus dem Zweck ergeben und eine Abgabe darf nicht exzessiv sein“.

Formal werde die Abgabe mit der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes begründet so Mayer, doch es sei nicht nachvollziehbar, warum eine Steuer das Landschaftsbild verbessern sollte. Außerdem dürfe nur der Bund Gewinne abschöpfen, nicht aber die Länder.

Dorner: Abgabe gutachterlich geprüft

Der zuständige Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) betonte schriftlich, die Höhe der Abgabe orientiere sich an den Energiepreise und damit auch an den Erträgen der Energieerzeuger. Sobald die Preise fallen, werde auch die Abgabe reduziert. Die Angemessenheit der Abgabe sei gutachterlich geprüft. Der Bund habe keinen Einspruch erhoben, so Dorner.

FPÖ will vor VfGH

FPÖ Parteichef Alexander Petschnig will, dass der Landtag in der Sache den Verfassungsgerichtshof einschaltet. Die Freiheitlichen suchen nun im Landtag nach der notwendigen Unterstützung für einen Gang vors Höchstgericht.