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Politik

Debatte über Vergabe der Flugrettung geht weiter

Die Debatte rund um die Vergabe der Flugrettung im Burgenland geht weiter. Es ist mittlerweile nicht nur ein Match zwischen ÖAMTC und Flugrettung Martin, sondern vor allem auch ein politisches.

Nächstes Kapitel in der Causa um die Neuvergabe der Flugrettung im Burgenland. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) entschied am Donnerstag, dass der Widerruf der Ausschreibung durch das Land nicht zulässig sei – mehr dazu in Flugrettung: LVwG hebt auch Widerruf des Landes auf. Ursprünglich hatte die Flugrettung Martin den Zuschlag für den Standort Oberwart und einen neuen Standort rund um Neusiedl am See bekommen. Das wurde wegen eines Formalfehlers durch das LVwG aufgehoben.

ÖVP: ÖAMTC soll Zuschlag bekommen

Das Land wollte daraufhin neu ausschreiben. Das LVwG sieht keinen Grund dafür. Für die ÖVP ist deshalb klar: Der ursprünglich unterlegene Bieter – der ÖAMTC – solle jetzt zum Zug kommen. „Konkret hat das Gericht ein weiteres Mal gegen Doskozils roten Hubschrauber entschieden. Das ist die nächste juristische Niederlage für die SPÖ-Alleinregierung und zeigt einmal mehr, dass man gegen das Gesetz mit der Brechstangenpolitik des SPÖ-Landeshauptmanns im Burgenland so nicht agieren kann“, sagte am Freitag ÖVP-Klubobmann Markus Ulram.

SPÖ: Versorgungssicherheit wesentlich

Die SPÖ will von „Brechstangenpolitik“ nichts wissen. Das Erkenntnis des Gerichts werde akzeptiert, sagte SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich. „Der Anwalt prüft jetzt dieses Erkenntnis und wird – glaube ich – am Dienstag vorlegen, wie wir da weiter vorgehen sollen. Aber für uns ist ganz klar, es geht nicht um die Farbe des Hubschraubers, sondern um die Versorgungssicherheit, und das ist das Wesentliche und Wichtige dabei“, so Hergovich.

Der Ball liegt also beim Land Burgenland. Das sagt auch ein Sprecher des ÖAMTC auf Anfrage des ORF Burgenland. Man müsse „sitzen und warten“. Die Flugrettung Martin war für eine Stellungnahme bisher nicht erreichbar.