Landesverwaltungsgericht Burgenland in Eisenstadt
ORF
ORF
Gesundheit

Flugrettung: LVwG hebt auch Widerruf des Landes auf

Nächstes Kapitel in der Causa um die Neuvergabe der Flugrettung im Burgenland. Das Landesverwaltungsgericht hat am Donnerstag erneut gegen das Land Burgenland entschieden – das die Vergabe komplett neu ausschreiben wollte.

Bereits seit einigen Monaten beschäftigt Politik und Öffentlichkeit im Burgenland die Frage, wer zukünftig die Flugrettung im Burgenland durchführen wird. Die Vorgeschichte beginnt, als das Land Burgenland die Flugrettung für die Stützpunkte Oberwart und einen noch zu errichtenden im Raum Neusiedl am See ausschreiben. Die Martin Flugrettung bekam den Zuschlag – mehr dazu in Flugrettung künftig nicht mehr beim ÖAMTC.

LVwG hebt Urteil auf

Mitte August kam dann das Landesverwaltungsgericht zum ersten Mal ins Spiel und hob den Zuschlag für die Martin Flugrettung aufgrund eines Formalfehlers auf – mehr dazu in LVwG hebt Zuschlag für die Martin Flugrettung GmbH auf.

Das Land will daraufhin neu ausschreiben und die ursprüngliche Ausschreibung widerrufen. Weil – so heißt es vom Land – der ÖAMTC als einziger Anbieter übrig ist. Man wolle neu ausschreiben, um das inhaltlich beste Angebot zu ermitteln und die Entscheidung nicht einem Formalfehler zu überlassen.

ÖAMTC erhob Einspruch

Der unterlegene Mitbieter und aktuelle Betreiber – der ÖAMTC – erhebt Einspruch beim Landesverwaltungsgericht. Und das gibt dem ÖAMTC am Donnerstag Recht – ein Widerruf der ursprünglichen Ausschreibung sei unzulässig – der ÖAMTC wurde in seinen Rechten auf Durchführung eines gesetzmäßigen Verfahrens verletzt, heißt es. Das Land muss dem ÖAMTC 7.114 Euro zahlen.

Land nimmt Entscheidung zur Kenntnis

"Der für das Vergabeverfahren zuständige Rechtsanwalt Dr. Casati widmet sich gerade der Beurteilung der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes. Er wurde damit beauftragt, eine entsprechende Empfehlung auszuarbeiten und dem Land bis nächste Woche vorzulegen. Auf Basis dieser Empfehlung wird das Land Burgenland in Absprache mit den zuständigen Juristen die weitere Vorgehensweise festlegen“, heißt es vom Land.

Die ÖVP sah die „Brechstangen-Politik“ von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) ein weiteres Mal vor Gericht gescheitert. „Die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes zeigt erneut, dass die SPÖ-Alleinregierung rechtswidrig gehandelt hat“, meinte Klubobmann Markus Ulram in einer Aussendung. Doskozil solle „die bewährte Christophorus-Flugrettung in Ruhe weiterarbeiten lassen“, forderte er.

Von einer politischen Showeinlage der SPÖ sprach FPÖ-Landesparteiobmann Alexander Petschnig. Er sah sich in seiner Kritik am Vorgehen des Landeshauptmannes bei der Ausschreibung bestätigt. „Anstatt Lösungen für die Sicherheit für die Bevölkerung zu erarbeiten, wurde wieder einmal auf Kosten der Steuerzahler der Streitweg beschritten, obwohl der Ausgang vorhersehbar war. Das wurde entsprechend in der letzten Landtagsitzung debattiert“, so Petschnig.