Gericht

Ärzte-Bereitschaft: VfGH weist Klage ab

Das Burgenland ist in puncto Ärzte-Bereitschaften mit seiner Verfassungsklage gegen das Ärztegesetz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Der Antrag habe sich als „unbegründet“ herausgestellt, teilte der Gerichtshof am Donnerstag mit.

Verpflichtende statt freiwillige Bereitschaftsdienste der Ärzte an Wochenenden und Feiertagen – um dieses Ziel von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) zu erreichen, hat das Land heuer im März eine Verfassungsklage gegen das Ärztegesetz eingebracht – mehr dazu in Verfassungsklage wegen Ärzte-Bereitschaft.

Doskozil: Gesundheitsversorgung muss gewährleistet sein

Es sei ein unhaltbarer Zustand, dass die Ärztekammer so grundlegende Fragen wie Not- und Bereitschaftsdienste selbst regeln könne, so Doskozil damals. Eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung an Wochenenden und Feiertagen müsse im Dienste der Allgemeinheit gewährleistet sein und könne nicht dadurch gefährdet sein, dass die Dienste auf Freiwilligkeit beruhen.

Doch der Verfassungsgerichtshof hat diesem Ansinnen jetzt eine Absage erteilt und die Verfassungsklage des Landes Burgenland als unbegründet abgewiesen. Er hält fest, dass die Frage, ob es einen Ärztenotdienst gebe, ohnehin Sache des Gesetzgebers sei. Die Ärztekammer sei dann für die organisatorische Gestaltung der Bereitschaftsdienste zuständig. Die angefochtene Bestimmung würde nur die innere Organisation der Ärzteschaft betreffen und nicht den Anspruch der Bevölkerung auf medizinische Versorgung.

Land: Ablehnung aufgrund formaler Gründe

Die Abweisung der Klage sei aufgrund formaler Gründe erfolgt, hieß es Donnerstagmittag in einer ersten Stellungnahme des Landes. In seiner inhaltlichen Begründung stimme der Verfassungsgerichtshof den Argumenten der Landesregierung aber weitgehend zu, dass die ärztliche Versorgung der Bevölkerung im öffentlichen Interesse liege und daher auch die Sicherstellung von Bereitschaftsdiensten nicht allein durch die Ärztekammer geregelt werden könne.

„Im Lichte dieses Erkenntnisses liegt es nahe, die Sicherstellung von ärztlichen Bereitschaftsdiensten bundesgesetzlich klarer zu regeln", so der Vorstand der Stabsabteilung Verfassungsdienst und Legistik, Florian Philapitsch.

Ärztekammer sieht sich bestätigt

Von der Ärztekammer, die immer davon überzeugt war, dass die Regelung „juristisch“ lupenrein sei, hieß es am Donnerstag. Die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes komme nicht überraschend, man sehe sich wörtlich „vollinhaltlich bestätigt“. Die Ärztekammer sei „nach wie vor an einer für alle Beteiligten tragbaren Lösung interessiert und hoffe, dass diese im Interesse der PatientInnen, aber auch der ÄrztInnen gefunden wird“, hieß es.

SPÖ: Bund muss nun handeln

Die Klage sei zwar formal abgewiesen, aber inhaltlich weitgehend bestätigt worden, so SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich in einer Aussendung. Der VfGH habe bekräftigt, dass die ärztliche Versorgung der Bevölkerung im öffentlichen Interesse liege und die Bereitschaftsdienste nicht allein durch die Ärztekammer geregelt werden könnten, so Hergovich.

„Es ist inhaltlich klar zum Ausdruck gebracht worden – auf Seiten 21 –, dass es nicht per Verordnungsermächtigung der Ärztekammer freigestellt sein kann, ob ein Bereitschaftsdienst im Burgenland vorhanden ist oder nicht, sondern
per Verordnung kann geregelt werden, wie der Bereitschaftsdienst vorgenommen wird“, so auch Gesundheitslandesrat Leonhard Schneemann (SPÖ).

In diesem Fall gebe es einen ganz klaren Regelungsbedarf beim Bund, denn in dieser Frage sei der seit Jahren säumig, so Hergovich.

ÖVP und FPÖ sehen sich in Kritik bestätigt

Seitens der ÖVP kam am Donnerstag Kritik an der Vorgehensweise des Landeshauptmannes. Doskozil müsse den Dialog in der Frage des Ärztebereitschaftsdienstes suchen, so ÖVP-Klubobmann Markus Ulram. Es sei nicht das erste Mal, dass der Landeshauptmann den gerichtlichen Weg beschritten und damit Steuergeld und wertvolle Zeit verschwendet habe, so Ulram. Er bekräftigte neuerlich die ÖVP-Forderung nach einem Gesprächsgipfel mit allen Beteiligten.

FPÖ-Landesparteiobmann Alexander Petschnig zeigte sich durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in seiner Kritik an Doskozil bestätigt: Statt unnötige Rechtskosten zu produzieren, solle Doskozil die finanziellen Mittel in Lösungen investieren, so Petschnig.