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Soziales

Verfassungsklage wegen Ärzte-Bereitschaft

Das Burgenland pocht auf verpflichtende Bereitschaften für Ärzte an Wochenenden und Feiertagen und hat hierzu wie angekündigt eine Verfassungsklage zum Ärztegesetz eingebracht – mit dem Ziel, die betreffende Bestimmung im Ärztegesetz zu kippen.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) erklärte dazu am Montag: „Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung auch an Wochenenden, Feiertagen und anderen Randzeiten gewährleistet ist.“

Seit 2021 nicht mehr verpflichtend

Seit Mitte 2021 sei der Not- und Bereitschaftsdienst an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht für die praktischen Ärzte im Burgenland nicht mehr verpflichtend. Das sei unverständlich, so Doskozil: „Dass die Ärztekammer so grundlegende Fragen selbst regeln kann, ist ein unhaltbarer Zustand. Unsere Verfassungsklage hat daher das Ziel, die betreffende Bestimmung im Ärztegesetz zu kippen.“

Land sieht Zuweisung dieser Aufgabe als verfassungswidrig

Der Bundesgesetzgeber hat der Ärztekammer die Einrichtung eines ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes als Aufgabe des eigenen Wirkungsbereiches zugewiesen. Die Burgenländische Landesregierung ist allerdings der Auffassung, dass es sich hierbei um eine im öffentlichen und gesamtgesellschaftlichen Interesse gelegene Aufgabe handelt und diese Angelegenheit über die bloßen Interessen der Ärzteschaft hinausgeht. Aus diesem Grund erachtet die Landesregierung die durch das Ärztegesetz erfolgte Zuweisung dieser Aufgabe in den eigenen Wirkungsbereich der Ärztekammer als verfassungswidrig.

Diese Ansicht stütze sich insbesondere auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus dem Jahr 2014. Damals habe der VfGH erklärt, dass die Führung der Ärztelisten im eigenen Wirkungsbereich verfassungswidrig sei, da die Eintragung in die Ärzteliste nicht nur im ausschließlichen und überwiegenden Interesse der Ärztekammer, sondern auch im öffentlichen Interesse erfolge.

Ärztekammer nimmt „Klage zur Kenntnis“

Der Präsident der burgenländischen Ärztekammer Michael Lang nahm die Klage zur Kenntnis und meinte zur APA, man warte auf den Ausgang des Verfahrens. Die Kammer habe Doskozil ein Konzept für die Bereitschaftsdienste übermittelt, das aber unbeantwortet geblieben sei. Lang hatte bereits erklärt, dass die Regelung „juristisch lupenrein“ sei. Auch funktioniere die freiwillige Besetzung der Dienste im Großen und Ganzen gut.

Dazu hieß es in einer Reaktion der Landesregierung: Das Konzept laufe darauf hinaus, dass vier Stunden Bereitschaftsdienst mit vier Patienten pro Stunde in Zukunft mit 1.240 Euro zu vergüten wären, acht Stunden mit vier Patienten pro Stunde mit 2.480 Euro. Das würde – statistisch hochgerechnet auf ein Jahreseinkommen bei 40 Wochenstunden – knapp 540.000 Euro pro Jahr bedeuten. Ein derartiges „Angebot“ sei nicht ernst zu nehmen.

Unverständnis bei ÖÄK

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat am Dienstag Unverständnis über die Verfassungsklage des Burgenlandes gegen die Bestimmungen zu den Wochenend-Bereitschaften geäußert. Diese Bereitschaftsdienste seien Verhandlungssache und können nicht erzwungen werden, betonte die ÖÄK in einer Aussendung. Die Burgenländische Ärztekammer zeigte sich indes weiterhin gesprächsbereit.