Landtagssitzung
ORF/Andreas Berger
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Politik

Ragweed-Bekämpfungsgesetz beschlossen

In der Landtagssitzung am Donnerstag ist das Ragweed-Bekämpfungsgesetz mehrheitlich beschlossen worden. Von der ÖVP kam ein Dringlichkeitsantrag zu den allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdiensten an Sonn- und Feiertagen.

Zehn Gesetzesentwürfe, 22 Berichte, ein Dringlichkeitsantrag stehen heute auf dem Programm der Landtagsabgeordneten. Schon der zweite Tagesordnungspunkt betraf das „Beifußblättrige Traubenkraut“, auch Ambrosia oder „Fetzenkraut“ genannt. Allgemein ist es unter seinem englischen Namen Ragweed bekannt. Das Unkraut kann Allergien und auch Asthma verursachen.

Gesetz definiert Maßnahmen und Verantwortliche

Das von der SPÖ eingebrachte Ragweed-Gesetz soll der Bekämpfung der Pflanze eine Struktur geben. Im Gesetz werden konkrete Bekämpfungsmaßnahmen, Ragweed-Verantwortliche und auch Meldestellen definiert – mehr dazu in Ragweed-Bekämpfung per Gesetz. Strafen sind dagegen nicht vorgesehen. Es handle sich um das erste Gesetz zur Ragweed-Bekämpfung in Österreich, betonte SPÖ-Landtagsabgeordneter Erwin Preiner. Das Ziel sei, die Bevölkerung zu informieren und Bewusstseinsbildung zu betreiben, um letztlich die Gesundheit aller gewährleisten zu können.

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Das Ragweed-Bekämpfungsgesetz war der zweite Tagesordnungspunkt

Für die Ragweed-Beauftragten in den Gemeinden werde es kostenlose Schulungen geben. Außerdem soll laut Preiner ein Handbuch zur Bekämpfung des Traubenkrauts aufgelegt und an möglichst viele Haushalte verteilt werden. Die Koordinierungsstelle werde Funde der Pflanze über eine elektronische Plattform einmelden und die Grundeigentümer über den Ragweed-Befall informieren, damit entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können. Nach vier Jahren soll das Gesetz evaluiert werden.

Nichts zu tun, sei das Allerschlechteste, so Preiner. Wenn Ragweed zu einer Geißel der Menschheit mutiere, dann werde man es nicht mehr in den Griff bekommen. Gerade die aktuelle Covid-19-Pandemie zeige, dass die Gesundheit der Menschen das wichtigste und das höchste Gut sei. Auch die Pandemiegesetze hätten direkt in Privatsphäre und Eigentumsrechte der Menschen eingegriffen.

Molnar und Grüne kritisieren fehlende Sanktionen

Das Gesetz sehe entsprechende Verpflichtungen für Grundstückseigentümer beziehungsweise Verfügungsberechtigte zur Entfernung dieser Pflanze vor, aber keine Strafen, sagte der parteifreie Abgeordnete Geza Molnar. Er sei etwas skeptisch und halte ganz allgemein nicht besonders viel von Regeln, deren Bruch zu keinen Sanktionen führe.

Ähnlich argumentierte Wolfgang Spitzmüller von den Grünen. Ein Gesetz, das keine Strafbestimmungen habe, sei ein zahnloses Gesetz. Es gehe ja nicht darum, jemanden zu bestrafen, weil auf dessen Grund Ragweed wachse, sondern es gehe darum, jemanden zu bestrafen, wenn er nicht bereit sei, dagegen etwas zu tun.

ÖVP fürchtet Eingriff in Privatsphäre

Carina Laschober-Luif (ÖVP) begrüßte dagegen das Fehlen von Strafen. Sie kritisierte an dem Gesetz, dass bestimmte Personen jederzeit Grundstücke betreten und Boden- und Pflanzenproben nehmen dürften und auch Bildmaterial machen dürften. Das betreffe nicht nur landwirtschaftliche Flächen, sondern alle Flächen bis zum Kleingarten. „Private Grundstücke betreten darf ohne berechtigten Grund nicht einmal die Polizei“, sagte sie. ÖVP und Grüne stimmten dem Gesetz nicht zu.

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Von der Opposition kam auch Kritik am Ragweed-Bekämpfungsgesetz

Auf die Vorwürfe antwortete Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ) als zuständiges Regierungsmitglied, dass es nicht so sei, dass irgendwelche Leute, die überhaupt nichts damit zu tun hätten, auf einmal in Privatgärten herumschnüffeln würden. Der betreffende Passus beziehe sich ausschließlich auf gesetzliche Organe – und das als Ultima Ratio, natürlich unter Einhaltung aller Privatsphäre und Grundstücksinteressen. „Gesetzlich eingerichtete Organe“ sei im Gesetz definiert und das seien unter anderem genau diese Gemeindevertreterinnen und -vertreter, die von den Gemeinden selbst definiert würden.

ÖVP-Dringlichkeitsantrag zu Bereitschaftsdienst

Um 15.00 Uhr wurde die Landtagssitzung dann wegen eines Dringlichkeitsantrags der ÖVP unterbrochen. Die ÖVP befürchtet durch die Beendigung des allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdienstes an Sonn- und Feiertagen mit Juli eine medizinische Unterversorgung. Statt des Bereitschaftsdienstes kommt ein Freiwilligensystem. Man werde am Wochenende keinen praktischen Arzt mehr finden, fürchtete ÖVP-Klubobmann Markus Ulram. Er forderte vom Land, unverzüglich langfristige Lösungen anzustreben und einzusetzen, damit die Menschen im Burgenland auch an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen eine wohnortnahe Versorgung hätten.

Molnar: Verordnung der Ärztekammer

Geza Molnar fragte Ulram, ob dieser gewusst habe, dass der Wochenend- und Feiertagsdienst der Vertragsärzte per Verordnung geregelt werde und dass es sich dabei um eine Verordnung der burgenländischen Ärztekammer handle. Und Molnar fragte, ob Ulram gewusst habe, dass das Burgenland das letzte Bundesland gewesen sei, wo es überhaupt noch so eine Verordnung gab. So sehr er selbst zustimme, dass es zu keiner Unterversorgung kommen dürfe, frage er sich aber, ob Landtag oder die Landesregierung tatsächlich der richtige Adressat für dieses Anliegen sei, sagte Molnar.

Petrik: Bei medizinischer Versorgung breiter denken

Die Klubobfrau der Grünen, Regina Petrik, meinte, dass es auch in anderen Bundesländern keinen Notstand bei der Versorgung gebe und merkte an, dass man die Versorgung im ländlichen Raum auch an den Wochenenden breiter denken müsse, als sich nur darauf zu konzentrieren, wo Ärztinnen und Ärzte seien. Man habe mit ausgebildeten Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern Personal, das medizinisch hochqualifiziert sei.

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Es ist die letzte Landtagssitzung vor der Sommerpause

Tschürtz verwies auf andere Bundesländer

FPÖ Klubobmann Johann Tschürtz konnte die Dringlichkeit des ÖVP-Antrages nicht nachvollziehen. In den ÖVP-Bundesländern gebe es das schon seit Jahren, das sei ein Bundesärztegesetz, die ÖVP sei auch in der Bundesregierung. Faktum sei, dass diese Freiwilligkeit in den anderen Bundesländern anscheinend funktioniere, sagte Tschürtz.

Doskozil: Lasse mir Situation so nicht mehr gefallen

„Dass die Ärztekammer diese Entscheidungen treffen kann, das gefällt mir überhaupt nicht“, sagte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) dazu. Das müsse man sich sicher einmal rechtlich anschauen. Er werde es nicht hinnehmen, dass man die Situation so laufen lasse. Daher werde es kommende Woche am Mittwoch eine außerordentliche Kuriensitzung mit der Ärztekammer geben. Er werde diese Sitzung besuchen und versuchen, dort die Entscheidungen zu beeinflussen und man werde sehen, was herauskomme. „Aber ich lasse mir die Situation so jetzt nicht mehr gefallen“, sagte Doskozil.