Gang vor einem Gerichtssaal im Justizzentrum Eisenstadt
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Gericht

Einlagensicherung getäuscht: Diversion

In Eisenstadt hat am Freitag ein Strafprozess im Zusammenhang mit dem Commerzialbank-Skandal stattgefunden. Ein Pensionistenehepaar, das versucht hatte, jahrzehntelang erspartes Geld unrechtmäßig zurückzuholen, stand wegen schweren Betruges vor Gericht.

Nach der Commerzialbankpleite vergangenen Juli aufgrund mutmaßlicher Betrügereien von Bankchef Martin Pucher hat die Einlagensicherung pro Person maximal 100.000 Euro an geschädigte Kundinnen und Kunden ausbezahlt. Das Pensionistenehepaar aus dem Bezirk Mattersburg hatte darüber hinaus weitere 83.000 Euro auf sechs Commerzialbank Sparbüchern angespart.

Umgehungsgeschäft flog auf

Um auch dieses Geld von der Einlagensicherung zurückzubekommen, ist die Schwester der Schwiegertochter eingesprungen. Die Sparbücher wurden als Geschenk an sie ausgewiesen. Die Schwester hat die 83.000 Euro damit von der Einlagensicherung ausbezahlt bekommen und sie dem Pensionistenehepaar zurückgegeben. Nach einer Anzeige wegen Geldwäscheverdachts ist das Ganze aufgeflogen – mehr dazu in Prozess: Burgenländer wollten Einlagensicherung täuschen.

Gerichtsaal im Eisenstädter Landesgericht
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Die vier Burgenländer mussten sich am Freitag vor Gericht verantworten

Alle vier sind wegen schweren Betruges angeklagt worden und haben sich schuldig bekannt. Die 82-jährige Pensionistin sagte der Richterin am Freitag: „Ich habe mein Leben lang für meine Kinder gespart, ich habe mir nichts geleistet, ich wollte, dass sie es besser haben.“ Das Geld war für den Hausbau des Enkels vorgesehen. Ihr Anwalt erklärte, richtig wäre, dass Bankchef Martin Pucher hier sitzen sollte und nicht seine Mandanten. Sogar der Staatsanwalt sagte, es sei nachvollziehbar, dass sich die Pensionisten ungerecht behandelt gefühlt haben, weil sie sparsam waren.

Verfahren endete mit Diversion

Das Verfahren endete mit rechtskräftigen Diversionen für die bisher unbescholtenen Pensionisten, die Schwiegertochter und deren Schwester. Damit sind sie nicht vorbestraft. Sie müssen Geldbußen zahlen. Das Ehepaar zusammengerechnet 4.220 Euro, die beiden Frauen je 720 Euro. Die Einlagensicherung hat die 83.000 Euro von den Pensionisten bereits zurückbekommen.