Die drei Familienmitglieder haben nach der Bankschließung im Juli des Vorjahres ihre Sparbücher bei der Einlagensicherung eingereicht und bekamen so einen Teil ihres Vermögens zurück. Die Einlagensicherung finanziert sich aus Beiträgen der Banken und sichert dadurch bis zu 100.000 Euro pro Person und Institut ab.
Anklage: Schwerer Betrug
Als dieser Rahmen ausgenützt war, gab es in der Familie allerdings noch sechs Sparbücher mit einem Guthaben von rund 83.000 Euro. Also kam man auf die Idee, diese der Schwester der Schwiegertochter zu „schenken“. Die Frau legte die Sparbücher bei der Einlagensicherung vor – der Betrag in Höhe von 83.000 Euro wurde ausbezahlt. Vorgesehen war das Geld für den Hausbau des Enkelsohns. Das Umgehungsgeschäft flog jedoch auf, die vier Angeklagten müssen sich nun wegen schweren Betrugs verantworten.