In vielen burgenländischen Gemeinden wie in Stoob, oder in Oberschützen haben große Osterfeuer Tradition. Aufgrund der derzeitigen Krisensituation sind Osterfeuer heuer genau so wie im Vorjahr gesetzlich untersagt: „Das lassen die Covid-19-Maßnahmen der Bundesregierung leider nicht zu, weil sich mehrere Menschen nicht zu einer Veranstaltung treffen dürfen. Außerdem steht dem die verordnete Osterruhe entgegen, wo sowieso nur für bestimmte Gründe das Haus verlassen werden darf. Osterfeuer sind heuer leider generell nicht zulässig“, so Rene Kain vom Referat für Naturschutzrecht.
Feuerschalen oder kleine Lagerfeuer erlaubt
Allerdings gab es, laut Kain, schon von einigen Privatpersonen Anfragen bezüglich privater Osterfeuer mit der eigenen Familie im privaten Garten gegeben. Diese sind heuer ebenso ausnahmslos verboten. „Feuer im privaten Garten zum Verbrennen von Ästen, Laub und Ähnlichem sind generell verboten. Dabei handelt es sich nicht um Brauchtumsfeuer, auch wenn diese zu Ostern abgebrannt werden. Der Gartenschnitt ist bitte auf die Grünschnittdeponie zu führen, oder zu häckseln und zu kompostieren “, so Kain.
Erlaubt sind Feuerschalen oder kleine Lagerfeuer. Und auch da darf natürlich kein Grünschnitt verbrannt werden, sondern nur trockenes Holz. Bei Zuwiderhandeln sieht das Gesetz Strafen bis zu 3.600 Euro vor, hieß es in der entsprechenden Verordnung vom Land Burgenland.