Brauchtumsfeuer sind im Burgenland nur dann erlaubt, wenn sie öffentlich zugänglich sind. Doch genau das ist heuer aufgrund der Coronavirus-Krise per Gesetz nicht erlaubt: Das Betreten von öffentlichen Orten ist verboten. „Es gibt zwar öffentliche Orte im Freien, die man natürlich alleine oder mit Personen in gemeinsamen Haushalten besuchen darf. Das ist eine Ausnahme, aber das gilt nicht für die Osterfeuer“, so die zuständige Landesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ).
Feuer im Garten grundsätzlich nicht erlaubt
Private Osterfeuer im eigenen Garten, die viele noch immer als Gelegenheit sehen, Grünschnitt zu verbrennen, sind im Burgenland ohnehin verboten, erinnerte Eisenkopf: „Diese privaten Osterfeuer sind sowieso nicht zulässig, also ganz unabhängig von Corona. Jetzt wäre es natürlich umso wichtiger, diese auch jetzt nicht abzuhalten, weil man vielleicht die Feuerwehrleute nicht noch zusätzlich in Gefahr bringen sollte.“
Kein brennender Riesen-Plutzer in Stoob
Das Osterfeuer der Burschenschaft in Stoob (Bezirk Oberpullendorf) bei dem ein riesiger Plutzer aus Holz verbrannt wird, lockt jedes Jahr bis zu 500 Gäste an. Die Veranstalter haben auch heuer schon sechs Samstage für Vorbereitungsarbeiten geopfert. Der halbfertige Holz-Plutzer ist schon rund fünf Meter hoch, doch man habe das Osterfeuer bereits abgesagt, sagte Patrick Köppel von der Burschenschaft Stoob.
„Vielleicht können wir es bis nächstes Jahr stehen lassen und weiterbauen oder im Extremfall müssen wir es wieder abbauen, das Holz zwischenlagern und im nächsten Jahr wieder darauf zugreifen“, so Köppel. Finanziell sei es ein Wahnsinn, weil die Burschenschaft nur Ausgabe hatte und nichts einnehmen könne. Immerhin wurden 2.000 Euro in das nun abgesagte Osterfeuer investiert.