Gericht

Deutschkreutz: 17 Monate bedingt für Kölly

Der Deutschkreutzer Bürgermeister und Ex-Landtagsabgeordnete Manfred Kölly (LBL) ist am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 27.000 Euro verurteilt worden. Das Schöffengericht in Eisenstadt sprach ihn wegen Amtsmissbrauchs und Anstiftung zu falscher Beweisaussage schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kölly gab im Prozess am Landesgericht Eisenstadt zu, dass er bei Hausbesuchen vor der Gemeinderatswahl Wahlkarten zugestellt und diese in manchen Fällen auch an Ort und Stelle ausgefüllt hat. Wie oft er fremde Stimmzettel angekreuzt und Vorzugsstimmen für sich und seinen Sohn vergeben hat, wisse er nicht mehr. Er habe es jedenfalls immer nur auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen getan, als eine Art Serviceleistung, und sei davon ausgegangen, dass das rechtlich in Ordnung sei, so Kölly.

Deutschkreutz: 17 Monate bedingt für Kölly

Der Deutschkreutzer Bürgermeister und Ex-Landtagsabgeordnete Manfred Kölly (LBL) ist am Mittwoch zu 17 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 27.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Kölly soll laut Anklage bei der Kommunalwahl 2017 Stimmzettel manipuliert haben und Vorzugsstimmen an sich selbst und seinen Sohn vergeben haben.

Staatsanwalt geht von hoher Dunkelziffer aus

Ein Gutachter stellte fest, dass rund 70 Stimmzettel nach dem gleichen Muster angekreuzt waren. Staatsanwalt Roland Koch geht von 16 gesicherten Fällen und einer höheren Dunkelziffer aus. Die Verteidigerin Köllys betonte, dieser habe nicht gewusst, dass das Ankreuzen von fremden Stimmzetteln rechtswidrig sei und die Stimmen damit ungültig werden. Da er von vielen der Betroffenen wusste, dass sie ihn wählen würden, hätte er sich damit ja selbst geschädigt.

Manfred Kölly im Landesgericht Eisenstadt
ORF/Norbert Lehner
Manfred Kölly am Montag vor Prozessbeginn im Landesgericht Eisenstadt

Angriff auf das geheime, freie und persönliche Wahlrecht

Das Schöffengericht unter Richterin Karin Lückl folgte dieser Argumentation nicht. Lückl sprach von einem schweren Angriff auf das geheime, freie und persönliche Wahlrecht. Gerade Kölly, als erfahrener Gemeinde- und Landespolitiker, müsse wissen, dass er nicht fremde Stimmzetteln ankreuzen darf – mehr dazu in Kölly bekennt sich nicht schuldig. Wird das Urteil – 17 Monate bedingt und eine Geldstrafe von 27.000 Euro – rechtskräftig, verliert Manfred Kölly von Rechts wegen sein Bürgermeisteramt. Seine Verteidigerin legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aufforderungen zum Rücktritt von SPÖ und ÖVP

„Heute wurde bestätigt, was wir befürchtet haben: Manfred Kölly hat das Vertrauen der Deutschkreutzer Bevölkerung missbraucht. Spätestens jetzt muss Kölly einsehen, dass es Zeit ist für einen ehrlichen Weg in Deutschkreutz“, so Vizebürgermeister Andreas Kacsits (ÖVP). Er forderte in einer Aussendung Mittwochabend von Kölly sofortige Konsequenzen.

ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas fordert den Rücktritt: „Das, was er getan hat, war ein Verbrechen. Die Menschen in Deutschkreutz wurden von Kölly klar betrogen und getäuscht. Kölly hat die Demokratie mit Füßen getreten. Dieses kriminelle Vorgehen hat in der Politik nichts verloren“, so Fazekas. Auch SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst forderte Köllys Rücktritt sowie Neuwahlen in Deutschkreutz: „Kölly hat nicht nur das geheime, freie und persönliche Wahlrecht missbraucht, sondern hat auch eine schwere Straftat begangen. Damit ist völlig klar, dass er seine politischen Ämter zurücklegen muss“, so Fürst.