Manfred Kölly im Landesgericht Eisenstadt
ORF/Norbert Lehner
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Gericht

Kölly bekennt sich nicht schuldig

Der Deutschkreutzer Bürgermeister und Ex-Landtagsabgeordnete Manfred Kölly (LBL) muss sich wegen Amtsmissbrauchs und Anstiftung zur falschen Beweisaussage vor Gericht verantworten. Kölly soll bei der Kommunalwahl 2017 Stimmzettel manipuliert haben und Vorzugsstimmen an sich selbst und seinen Sohn vergeben haben. Er bekannte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig.

Bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl vor drei Jahren in Deutschkreutz fiel auf, dass Dutzende Stimmzettel auf die annähernd gleiche Art und Weise angekreuzt waren. Es folgten eine Anzeige und eine Wahlwiederholung. Ein Schriftgutachter stellte in 70 Fällen mit einer Wahrscheinlichkeit von 85 Prozent eine idente Linienführung bei den Kreuzen fest.

Staatsanwalt sieht Verstoß gegen geheimes Wahlrecht

23 dieser Fälle sind nun Teil des Verfahrens. Es geht um Wählerinnen und Wähler, die nicht am Wahltag wählen konnten oder wollten und denen Bürgermeister Kölly bei Hausbesuchen vor der Wahl eine Wahlkarte brachte. Diese wurden dann auch gleich ausgefüllt und angekreuzt – im Beisein des Bürgermeisters. Aus Sicht von Staatsanwalt Roland Koch ein glatter Verstoß gegen das Prinzip der persönlichen, geheimen und freien Wahl.

Manfred Kölly im Landesgericht Eisenstadt
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Manfred Kölly am Montag vor Prozessbeginn im Landesgericht Eisenstadt

Kölly: „Auf Wunsch des Wählers“

In manchen Fällen hatte Kölly die Wahlkarte selbst angekreuzt – aber nur auf ausdrücklichen Wunsch des Wählers, wie er beteuerte. Wie oft das vorgekommen sei, daran könne er sich nicht erinnern. Es könnte 23 mal gewesen sein. Er sei davon ausgegangen, eine Unterschrift des Wählers auf der Wahlkarte habe dieses Vorgehen gewissermaßen gerechtfertigt. Ihm sei nicht klar gewesen, dass die Wahlkarte damit ungültig wird.

Richterin Karin Lückl ließ mehrere Male klar erkennen, dass sie diese Aussagen für wenig glaubwürdig hält und erinnerte daran, dass Kölly seit 2002 Bürgermeister seiner Gemeinde sei. Der Prozess wurde mit Zeugeneinvernahmen fortgesetzt. Dabei ging es zum Beispiel um die Frage, ob ein hochbetagter und dementer Mann überhaupt in der Lage war, eine Wahlkarte zu beantragen. Eine Mitarbeiterin des Gemeindeamtes wurde befragt, wie die Ausstellung von Wahlkarten konkret erfolgt sei.

Anstiftung zur falschen Beweisaussage

Im zweiten Anklagepunkt wird Kölly vorgeworfen, mit zwei Wahlberechtigten gesprochen zu haben. Einer Frau soll er gesagt haben, sie solle bei ihrer Befragung angeben, die Wahlkarte von sich aus beantragt zu haben. Einer zweiten Frau soll er geraten haben zu sagen, ihr sei es egal, sie hätte eh den Herrn Kölly gewählt. Kölly weist die Anklagepunkte zurück, der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet.

Langwierige Ermittlungen

Den Fall ins Rollen brachte die ÖVP Deutschkeutz. Einige Tage nach der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl im Oktober 2017 erhob ÖVP-Ortsparteiobmann Andreas Kacsits schwere Vorwürfe. Mehr als 200 Stimmzettel seien auffällig auf die gleiche Art und Weise angekreuzt worden. Bürgermeister Kölly habe die Wahl zu seinen Gunsten verfälscht. Kölly wies das stets zurück. In weiterer Folge übermittelte die SPÖ Deutschkreutz eine Sachverhaltsdarstellung an die Landeswahlbehörde und die Staatsanwaltschaft.

Im Mai 2018 war klar, dass die Wahl wiederholt werden musste. Kölly wurde mit 56 Prozent im Amt bestätigt. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft dauerte, es wurden 180 Zeugen einvernommen. Heuer im September wurde schließlich Anklage erhoben – mehr dazu in Amtsmissbrauchs-Anklage gegen Kölly. Im Fall einer Verurteilung droht Kölly eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.