ÖVP, FPÖ und Grüne hatten gemeinsam einen Antrag auf Einsetzung eines U-Ausschusses eingebracht. Dieser wurde von Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) auch genehmigt. Allerdings kritisieren die Oppositionsparteien, dass Dunst „ohne rechtliche Grundlage und ohne Rücksprache mit anderen Parteien“ – ihrer Meinung nach – wichtige Passagen aus dem Antrag strich. Diese Entscheidung fechten sie jetzt beim Landesverwaltungsgericht an – mehr dazu in U-Ausschuss: Opposition geht vor Gericht.
Dunst berief sich bei ihrer Entscheidung auf die gültige Geschäftsordnung. Das Landesverwaltungsgericht entscheidet nach Möglichkeit innerhalb von vier Wochen.