Gäste in einem Schanigarten in Eisenstadt
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Coronavirus

Bezirksvororte für Winter-Schanigärten offen

Winter-Schanigärten sollen der Gastronomie durch die Coronavirus-Krise helfen. Die Landeshauptstadt Eisenstadt kündigte bereits vergangene Woche an, die Ausweitung zu genehmigen. Auch in den übrigen Bezirksvororten gibt es solche Überlegungen.

Die Gastgärten sind im Paragraph 76 der Gewerbeordnung geregelt. Wenn die erforderlichen Auflagen erfüllt sind, können die Gemeinden demnach die Aufstellung der Schanigärten auch im Winter erlauben. Die Stadtgemeinde Neusiedl am See erließ bereits eine entsprechende Verordnung und erteilte diese Erlaubnis für vier Bereiche in der Stadt. Auch die Landeshauptstadt Eisenstadt verlängert die Gastgarten-Saison – die Gebühren dafür entfallen laut Bürgermeister Thomas Steiner (ÖVP) für das gesamte Coronavirus-Jahr – mehr dazu in Eisenstadt erlaubt Schanigärten im Winter.

Schanigarten in Eisenstadt
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Eisenstadt verzichtet heuer auf Schanigarten-Gebühren

Mattersburg: Gratis-Gastgärten als Wirtschaftsförderung

Auch in Mattersburg müssen die Gastronomiebetriebe nichts für Gastgärten bezahlen. Das sei ein Teil der Mattersburger Wirtschaftsförderung und auch schon vor der Pandemie so gewesen, sagte Bürgermeisterin Ingrid Salamon (SPÖ). In Oberpullendorf gab es laut Stadtgemeinde noch keine Anfragen bezüglich einer Verlängerung der Gastgartensaison. Man werde aber, falls dies gewüncht werde, den Betrieben nicht im Weg stehen, so Bürgermeister Rudolf Geißler (ÖVP).

Saison-Verlängerung auch im Landessüden möglich

Die Entscheidung über eine Verlängerung liege rein bei den Schanigarten-Betreibern, sagte auch Oberwarts Bürgermeister Georg Rosner (ÖVP). In Güssing gab es heuer im Sommer drei Gastgärten – auch sie seien von Gebührenzahlungen befreit, sagte Bürgermeister Vinzenz Knor (SPÖ). Einer Verlängerung in den Wintermonaten stehe aus seiner Sicht nichts im Wege. Genau dieser Meinung ist man auch in der Stadtgemeinde Jennersdorf, wo es aber bisher wie auch in Güssing noch keine Anfragen gab.