Die Gebühren entfallen laut Steiner aufgrund der Coronavirus-Krise im gesamten heurigen Jahr, und damit auch in den Wintermonaten. Außerdem dürfen Lokalbetreiber für ihre Gastgärten bis zur doppelten Fläche an öffentlichem Gut verwenden. Damit wolle man die Auswirkungen des Lockdowns für die Unternehmer abmildern. Bisher habe das gut funktioniert. „Die Schanigärten sind voll, die Fußgängerzone belebt. Diesen Schwung wollen wir auch in den Herbst mitnehmen“, sagte Steiner.
Prinzipiell strebe man in ganz Österreich eine Verlängerung der Gastgarten-Regelung an, hieß es dazu von der Wirtschaftskammer Burgenland – mehr dazu in news.ORF.at. Eisenstadt habe sehr schnell reagiert, aus anderen burgenländischen Bezirksvororten habe man noch keine Rückmeldung. Die Regelung für Gastgärten können von Ort zu Ort variieren. In Neusiedl am See zum Beispiel gibt es eine Verordnung des Gemeinderates von heuer im Mai, wonach Gastgärten von 1. Jänner bis 31. Dezember von 8.00 Uhr bis 24.00 Uhr betrieben werden dürfen.