Unterstützungserklärungen und Voraussetzungen für die Landtagswahl im Jänner 2020
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Politik

Frist für Wahlvorschläge läuft

Im Burgenland treten SPÖ, ÖVP, FPÖ, die Grünen und die Liste Burgenland fix bei der Landtagswahl an. Auch NEOS wollen kandidieren, brauchen aber noch Unterstützungserklärungen. Die KPÖ möchte diese Woche Freitag entscheiden.

Auch NEOS brauchen im Burgenland Unterstützungsunterschriften für die Kreiswahlvorschläge. Bei den im Landtag vertretenen Parteien reicht pro Wahlkreis die Unterschrift eines Abgeordneten. Da NEOS im Burgenland über keine eigenen Abgeordneten verfügen, sammeln sie Unterstützungserklärungen in den sieben Wahlkreisen.

Landesweit 180 Unterschriften notwendig

Den sieben Wahlkreisen von Neusiedl am See bis Jennersdorf sind insgesamt 36 Mandate zugeordnet. Je nach Größe des Wahlkreises sind es unterschiedlich viele. So sind etwa dem Wahlkreis Neusiedl am See sieben Mandate zugeordnet, in Jennersdorf sind es beispielsweise nur zwei. Fünfmal so viele Unterstützungsunterschriften sind notwendig. In Neusiedl am See brauchen NEOS also 35 Unterstützungserklärungen, in Jennersdorf sind es zehn. Burgenlandweit brauchen NEOS insgesamt 180 Unterschriften.

Liste der Bezirke und der zu vergebenden Mandate
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Die Anzahl der Mandate richtet sich nach der Größe des jeweiligen Bezirks

Ein Antreten ist auch nur in einzelnen Wahlkreisen möglich, für den Einzug in den Landtag muss aber die Vier-Prozent-Hürde geschafft werden. Bis zum 20. Dezember müssen die Kreiswahlvorschläge vorliegen, die Landeswahlvorschläge dann eine Woche später. Die Landtagswahl selbst findet dann am 26. Jänner statt.

Zahl der in jedem Bezirk notwendigen Unterstützungserklärungen
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Zahl der in jedem Wahlkreis notwendigen Unterstützungserklärungen

Rund 250.000 Menschen wahlberechtigt

Schon eine Woche davor, am 17. Jänner gibt es einen zusätzlichen Wahltag, bei dem man seine Stimme abgeben kann. Wahlberechtigt sind Personen ab einem Alter von 16 Jahren die ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben. Landesweit sind demnach rund 250.000 Burgenländerinnen und Burgenländer wahlberechtigt.