Uhudler: Rodung von Ripatella beschlossen

Obwohl der Uhudler weit weniger als einen Prozent der Fläche des burgenländischen Weinbaus ausmacht, bleibt er Streitthema. Jetzt haben die Höchstgerichte endgültig entschieden, dass die Sorte Ripatella nicht ausgepflanzt werden darf und gerodet werden muss.

Es sind jedoch viele weitere Verfahren anhängig und wenn die Uhudler-Bauern kämpferisch bleiben, könnte das die Gerichte noch lange beschäftigen. Alleine beim Landesverwaltungsgericht sind noch zehn Uhudler-Verfahren anhängig. Dabei geht es um illegal ausgesetzte Uhudlerreben. Die Bezirkshauptmannschaften sind mit rund 20 weiteren Ermittlungsverfahren befasst.

Die Beschwerden haben wohl begrenzte Aussicht auf Erfolg, so der burgenländische Landesverwaltungsgerichtspräsident Manfred Grauszer. „Durch diese bisher gefestigte Judikatur beider Höchstgerichte, kann sich jeder ausrechnen wie viel Chancen er hat um diesen Weg noch einmal erfolgreich beschreiten zu können. Das ist jedermanns Sache, man muss auch selbst die Kosten tragen“, so Grauszer.

Uhudler Unterschriftenaktion

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Neu ausgesetzte Ripatella-Reben müssen gerodet werden

Komplizierte Verfahren

Das gilt aber nur für die Gerichtskosten. Die Kosten der Ermittlungsverfahren trägt der Steuerzahler. Die Verfahren sind kompliziert, weil eine bestimmte Uhudler-Sorte keinem Verbot unterliegt, und zwar die „Delaware“-Traube. Jetzt müssen sich Mitarbeiter des Bundesamts für Weinbau in die Weingärten aufmachen und prüfen, ob die einzelnen Reben Ripatella oder Delaware-Blätter tragen, so Gerichtspräsident Grauszer.

Uhudler

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Die einzelnen Weinreben müssen genau kontrolliert werden

Aufwendige Kontrolle

„Das ist ein Kontrollvorgang, wo durch Vergleich einer Plattform in der Wirklichkeit und auf einem Bild, festgestellt ist, ob der Rebstock ein Delaware-Rebstock ist, oder nicht. Dieses aufwendige Verfahren muss Stock für Stock durchgeführt werden“, sagte Grauszer.

Stellt sich heraus, dass es keine Delaware-Reben sind - und das ist schätzungsweise bei 90 Prozent der Fall - müssen die Bauern die Stöcke roden. Tun sie das nicht, würde das Gericht ein Privatunternehmen mit dem Roden beauftragen - auf Kosten der Weinbauern.

Uhudler: Verbote und Reglementierung

Die Geschichte des Uhudlers war in den vergangenen Jahrzehnten eine Geschichte der Verbote und Reglementierungen. In den 1960er- und 1970er-Jahren durfte der Uhudler nur für den Eigenbedarf produziert werden, 1985 folgte das Totalverbot. Sieben Jahre später kam die Wende: Der Uhudler wurde in das österreichische Weingesetz aufgenommen. Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 gilt die Europäische Weinmarktordnung, die vier Uhudlersorten erlaubt. Allerdings ist die Erlaubnis nur bis 2030 begrenzt. Bis dahin dürfen bereits bestehende Weingärten bleiben, aber es dürfen keine weitere Flächen ausgepflanzt werden.

Laut Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) wird der Uhudler sowohl aus verbotenen als auch aus laut EU-Recht zulässigen Rebsorten hergestellt. Sie habe das Bundesamt für Weinbau beauftragt, die erlaubten Rebsorten genau zu analysiere, um den Winzern damit eine legale Alternative zu den jetzigen Sorten anzubieten. Im ersten Schritt wurde die Rebsorte Delaware als solch eine Alternative gefunden und klassifiziert. Ihr Ziel sei, den Uhudler auf eine rechtlich zulässige Basis zu stellen und ihn damit als Wein auch für die kommenden Generationen abzusichern.

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