Einige Uhudlerbauern müssen roden

Vor knapp einer Woche hat der Uhudler das Landesverwaltungsgericht beschäftigt. Einige Uhudler-Bauern hatten gegen einen Straf- und Rodungsbescheid der BH berufen. Jetzt erging das Urteil des Gerichts, das die Bescheide teilweise bestätigt.

Etwa 30 Uhudler-Bauern erhielten heuer Post von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Der Grund: Seit Monaten sind in den Bezirkshauptmannschaften Jennersdorf und Güssing anonyme Anzeigen eingelangt, weil - so die Ansicht des anonymen Anzeigers - zu viel Uhudler angepflanzt wurde und das darf laut der EU-Weinmarktordnung nicht sein - mehr dazu in Uhudler soll gerodet werden.

Vier von sieben Weinbauern müssen roden

Einige Uhudler-Bauern legten beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Rodungsbescheid ein - mehr dazu in Verfahren: Uhudler-Bauern wehren sich. Jetzt hat das Gericht die Bescheide wegen verbotener Auspflanzung in vier von sieben Fällen bestätigt und beruft sich dabei auf die EU-Agrarmarktverordnung von 2013. Die vier betroffenen Weinbauern müssen bis 1. Oktober 2015 roden. Sie können gegen das Erkenntnis beim Bundesverwaltungsgerichtshof ein Rechtsmittel einlegen.

Traubenmost und Marmelade für Eigenbedarf erlaubt

Das Gericht stellt aber auch fest, dass drei Rodungsaufträge und Verwaltungsstrafverfahren aufzuheben sind. Dabei handelt es sich um kleine Flächen zwischen 270 und 400 Quadratmetern. Begründung: Flächen, wo nicht nachzuweisen sei, dass die Absicht bestehe, Wein zu erzeugen und nur Traubenmost und Marmelade für den Eigenbedarf hergestellt werde, seien nicht betroffen. Außerdem gibt es aufgrund des Zeitpunkts der Auspflanzung in den vergangenen zwei Jahren noch gar keine Ernten.

Das Landesverwaltungsgericht geht davon aus, dass das Erkenntnis als Entscheidungsgrundlage für die Behandlung weiterer Anzeigen für die Bezirkshauptmannschaften dient.