Verfahren: Uhudler-Bauern wehren sich

Der Uhudler ist am Mittwoch im Mittelpunkt eines Verwaltungsstrafverfahrens in Eisenstadt gestanden. Sieben Weinbauern aus dem Südburgenland wehren sich gegen Geldstrafen und Rodungsanordnungen wegen illegaler Auspflanzung.

Bei der Verhandlung im Landesverwaltungsgericht in Eisenstadt waren am Vormittag zwei Uhudler-Bauern vorgeladen: Einer war entschuldigt, der andere kam. Er hatte im Bezirk Güssing 150 Stöcke der Sorte „Ripatella“ ausgepflanzt. Richter Thomas Giefing wollte am Mittwoch wissen, warum und wofür er die Uhudlertrauben verwenden möchte. Bis jetzt haben die Reben noch keinen Ertrag geliefert.

Entscheidung wird schriftlich ergehen

Der Hobby-Winzer sagte dem Richter, dass die Ernte ausschließlich für den Eigengebrauch gedacht sei. Er wolle Traubensaft, Marmelade und mit dem Rest Uhudler machen. Seine Verwandtschaft sei groß, sagte der Hobby-Weinbauer. Der Richter nahm alles zu Protokoll und schloss dann die Verhandlung mit dem Hinweis, dass das Erkenntnis in den nächsten Wochen schriftlich ergehen werde.

Anwalt ortet ein Dilemma

Vertreten wurde der südburgenländische Winzer vom Wiener Anwalt Michael Hecht. Er meinte, die Verhandlung am Mittwoch sei so gut gelaufen, wie sie auf Basis der derzeitigen Rechtslage laufen habe können. Das Dilemma sei, dass die Politik den Uhudler bisher einerseits als „nicht richtigen Wein“ diskreditiert habe und auf der anderen Seite mit Mitteln, wie sie nur für den Wein zulässig seien nach Weingesetz, verbieten wolle. Das werde nicht funktionieren, so Hecht. Er gehe davon aus, dass man - selbst wenn das Erkenntnis gegen seinen Mandanten ausfallen sollte - den weiteren Rechtsweg an den Verwaltungsgerichtshof für zulässig erklärt bekommen werde.

Bisher 30 Winzer angezeigt

Im Zusammenhang mit angeblich illegal ausgepflanzten Uhudlertrauben wurden bisher rund 30 Winzer anonym angezeigt - mehr dazu in Uhudler soll gerodet werden. Sieben Fälle sind bis jetzt beim Landesverwaltungsgericht anhängig.

Uhudler-Bestimungen:

In einem Ertragsweingarten dürfen nur zulässige Rebsorten ausgepflanzt werden. Diese Rebsorten sind in einer Verordnung der Landesregierung genannt. Ripatella - darum geht es bei dem Verfahren - gehört nicht dazu. Weingärten mit der Rebsorte Ripatella dürfen zwar bis 31.12.2030 bestehen bleiben, sie dürfen aber nicht neu gepflanzt oder wiederausgepflanzt werden. Der Strafrahmem beträgt mindestens 15 Cent pro Quadratmeter und höchstens 3.500 Euro pro gesetzwidrig ausgepflanzter Rebfläche.

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