Neues Weingesetz bringt einige Änderungen
Das langjährige Anliegen, die vier Weinbaugebiete „Neusiedlersee“, „Neusiedlersee-Hügelland“, „Mittelburgenland“ und „Südburgenland“ abzuschaffen, ist nun im neuen Weingesetz berücksichtigt worden. Damit könnten Doppelgleisigkeiten vermieden werden, sagt der Präsident des burgenländischen Weinbauverbandes, Andreas Liegenfeld.
Gesetz wurde „entstaubt“
Parallel dazu gab es nämlich auch vier definierte Herkunftsgebiete mit den Regionen „Neusiedlersee“, „Leithaberg“, „Mittelburgenland“ und „Eisenberg“. Deshalb sei die Einteilung in die vier Weinbaugebiete nicht mehr notwendig gewesen, so Liegenfeld. Das habe man entstaubt.
Neu ist auch, dass nur noch Winzer in Rust den Begriff „Ausbruch“ verwenden dürfen. Darunter versteht man Prädikatsweine, die ausschließlich aus edelfaulen Trauben gekeltert werden. Darin sieht Liegenfeld eine große Chance für die Ruster Weinbauern.
Unterschiedliche Qualitäten bei Trauben
Der heurigen Weinlese sieht Liegenfeld mit gemischten Gefühlen entgegen. Jene Weinreben, die durch den Frost nicht beschädigt wurden, würden Trauben von hervorragender Qualität tragen. Dort, wo der Frost zuschlug, werde es nur wenig Ertrag geben und die Trauben seien ein Flop, so Liegenfeld.
Links:
- Nach Frost: Frische Triebe in Weingärten (burgenland.ORF.at; 14.6.2016)
- Weingesetz macht Uhudler zum Obstwein (burgenland.ORF.at; 19.5.2016)