Weingesetz macht Uhudler zum Obstwein
Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union war die Weinspezialität aus dem Südburgenland bislang nur befristet zugelassen - mehr dazu in Uhudler soll zum Obstwein werden. Mit der Novelle zum Weingesetz werden Weine aus Direktträgersorten, aus denen auch die regionale Weinspezialität hergestellt wird, vom Weinbereich in den Obstweinbereich transferiert. Die Vorschriften bleiben aber die gleichen.
ORF
Anbau von weiteren sechs Sorten erlaubt
Ein Aussetzungsverbot oder gar die Rodung von Uhudler-Reben ist damit dauerhaft abgewendet - mehr dazu in Uhudler: Gericht hebt Rodungsbescheide auf. Mit der Novelle dürfen künftig sechs weitere Uhudlersorten, die keine Kreuzungen sind, wie etwa die Isabella-Rebe, angebaut werden. Diese machen in der Uhudlerregion jedoch nur einen kleinen Anteil aus.
Geschützte Ursprungsbezeichnung
Der Anbau der häufigeren Sorten, wie etwa Ripatella, wurde durch einen Beschluss des Burgenländischen Landtags bereits im April ermöglicht - mehr dazu in Neues Gesetz: Uhudler ist gerettet. Insgesamt wurden neun Uhudler-Rebsorten durch die burgenländische Weinbauverordnung in die Kategorie Wein aufgenommen. Durch das neue Gesetz wird es der Uhudlerregion auch ermöglicht, eine geschützte Ursprungsbezeichnung zu beantragen. Der Uhudler scheint damit dauerhaft gerettet zu sein.