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POLITIK

Mehr Unterstützung für junge Erwachsene

Seit 2022 können junge Erwachsene im Burgenland bis zum 24. Lebensjahr im Rahmen der stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. SPÖ-Klubobmann Roland Fürst fordert diese Möglichkeit flächendeckend in ganz Österreich.

Wer bei einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung der Jugendhilfe aufwächst, für die oder den, ist der 18. Geburtstag in vielerlei Hinsicht etwas Besonderes. Mit der Volljährigkeit endet nämlich die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe – nicht so im Burgenland. Hier können junge Erwachsene, sogenannte Careleaver, bis zum 24. Lebensjahr betreut werden.

SPÖ-PK: „„Wir fordern die Unterstützung von jungen Erwachsenen bis zum 24. Lebensjahr in der Kinder- und Jugendhilfe – Das Burgenland zeigt vor, wie es geht“
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Roland Fürst (rechts) fordert österreichweite Betreuung für junge Erwachsene bis 24 Jahre

SPÖ-Klubobmann Roland Fürst fordert deshalb ein Ausweiten des Modells auf ganz Österreich. „Wir konnten damit schon vielen Betroffenen beim Start in die Selbstständigkeit helfen. Leider ist das in dieser Form nur im Burgenland möglich, der Bund muss hier die finanziellen Mittel und Ressourcen bereitstellen, um dies flächendeckend für ganz Österreich zu ermöglichen“, so Fürst.

Einheitliche Standards gefordert

Die Kinder- und Jugendhilfe wird für diesen Bereich in einer 15a-Vereinbarung geregelt. Das sind Vereinbarungen, die zwischen Bund und den Bundesländern getroffen werden. Laut Fürst fordern Experten einheitliche Standards für alle „Careleaver“ in Österreich – mehr dazu in Kaltstart ins Leben.

„Es ist Zeit, dass wir als Gesellschaft unsere Prioritäten überdenken. Es kommt zu einer massiven Chancenungleichheit, die auch auf andere Lebensbereiche überschwappt. Die 15a-Vereinbarung sollte Fortschritte fördern, nicht behindern und muss im Sinne der jungen Erwachsenen repariert werden. Das Burgenland zeigt vor, wie es geht“, heißt es von Gerald Herowitsch-Trinkl, Obmann des Dachverbandes der österreichischen Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ).