Beregnung in der Landwirtschaft
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CHRONIK

Gols: Wasserentnahme sorgt für Zwist

Die beiden Obmänner der Golser Wassergenossenschaften sind zurückgetreten. Der Grund: Die aktuelle Überarbeitung des Systems für Wasserentnahme für Landwirte durch die Bezirkshauptmannschaft sei „überzogene Bürokratie“. Die IG Wasser versucht zu schlichten.

Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See hat im Zuge der System-Überarbeitung von den betroffenen Wassergenossenschaften Informationen für die vergangenen Jahre nachgefordert – in Gols stieß dies allerdings auf Widerstand. Die Obmänner der beiden Golser Genossenschaften traten daraufhin am Donnerstag zurück.

Matthias Allacher legte seine Funktion als Obmann der Wassergenossenschaft Gols/Mönchhof/Neusiedl am See/Weiden vor wenigen Tagen bei der Vorstandssitzung zurück. Der Vorsitzende der zweiten Golser Genossenschaft tat es ihm gleich. Begründet wird dieser Schritt mit der aus seiner Sicht „überzogenen Bürokratie“, die die BH der Vereinigung bei Strafandrohung abverlange, erklärte Allacher gegenüber der APA: „So geht’s nicht. Wir sind Landwirte, keine Büroleute.“

Fristerstreckung bis Ende Mai wurde genehmigt

Falb-Meixner, geschäftsführender Obmann der Interessensgemeinschaft Wasser, betonte, man sei an „vernünftigen Gesprächen mit der Behörde“ interessiert: „Uns liegt nichts an Streit oder Auseinandersetzungen.“

Die BH habe für die Evaluierung und Neuberechnung der Wasserentnahmen die Wasserbücher aus den Jahren 2020 bis 2022 nachgefordert: „Sie brauchen historische Daten. Das können wir machen, dauert aber etwas.“ Das Ersuchen zur Fristerstreckung bis Ende Mai wurde genehmigt, so Falb-Meixner. Bei Auflösung einer Genossenschaft müsse jeder einzeln für die Entnahme ansuchen, gibt er zu bedenken.

Auflagen müssen kontrolliert werden

Bezirkshauptfrau Ulrike Zschech erklärt gegenüber dem ORF Burgenland, dass die BH Neusiedl am See die zuständige Wasserrechtsbehörde für die Erteilung und Überprüfung wasserrechtlicher Bewilligungen von Grundwasserentnahmen zur landwirtschaftlichen Bewässerung sei. Es gebe das gesetzlich vorgegebene Ziel, den Grundwasserbestand in der sensiblen Region langfristig zu sichern.

Die Bewilligungen enthalten Auflagen, deren Erfüllung die Behörde auch kontrollieren muss, verweist sie etwa auf Aufzeichnungen, wann und wie lange welche Fruchtart bewässert wurde. Dass die Bewilligungen einzuhalten sind, sei angesichts möglicher Auswirkungen der Klimakrise auf die Wasserwirtschaft auch vom Rechnungshof ausdrücklich betont worden, bekräftigte Zschech.