Die Stallpflicht nach Fällen von Geflügelpest im Burgenland Anfang des Jahres ist am Donnerstag aufgehoben worden. In den vergangenen Wochen sei es zu keinen weiteren Ausbrüchen gekommen, und auch die Zahl der verendeten Wildvögel sei deutlich zurückgegangen, hieß es in Aussendungen des Landes und der Landwirtschaftskammer Burgenland.
Bio-Sicherheitsmaßnahmen weiter einhalten
Konkret wurden jene Gebiete im Burgenland, die bisher als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen wurden, zu Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko herabgestuft. Auch in diesen Gebieten müssen Geflügelhalter auf die Einhaltung von Bio-Sicherheitsmaßnahmen achten.
„Da weiterhin das Risiko der Ansteckung und Ausbreitung besteht, appelliere ich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auf die Einhaltung der Bio-Sicherheitsmaßnahmen zu achten, die man auch auf der Homepage des Landes nachlesen kann“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ). Für die Früherkennung und Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögel beim Amtstierarzt gemeldet werden.
Bereits in den vergangene Wochen hofften Geflügelhalter auf ein Ende der Stallpflicht – mehr dazu in Schwierige Zeiten für Hühner(halter)