Noch vor Verlesung der Anklageschrift wurde die Öffentlichkeit zum Schutz des Buben auf Antrag der Verteidigung vom Prozess ausgeschlossen. Der 45-Jährige wohnt im Nordburgenland und sitzt seit einem Jahr in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, an seinem zur Tatzeit 2023 einjährigen Kind sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Die Fotos davon machte er auch anderen zugänglich.
Angeklagter bekennt sich nicht schuldig
Der Mann ist wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und des Vergehens der pornografischen Darstellung Minderjähriger angeklagt. Laut Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer bestritt der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten, er bekannte sich nicht schuldig.
Der Mann ist zudem einschlägig vorbestraft. Er wurde bereits einmal wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer mehr als fünfjährigen Haftstrafe verurteilt, 2020 wurde er auf Bewährung entlassen.
Die Verhandlung wurde auf 19. Juni vertagt, da noch eine Reihe technischer Fragen zu Postings zu klären seien, so Gerichtspräsident Mitterhöfer im Anschluss gegenüber Journalisten. Aussagen werde auch noch ein psychiatrischer Sachverständiger.