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Chronik

Missbrauch: Arzt im Zweifel freigesprochen

Am Landesgericht Eisenstadt ist am Mittwoch in der Neuauflage eines Missbrauchsprozesses gegen einen burgenländischen Arzt das Urteil gefallen: Der 48-Jährige wurde im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem 48-Jährigen war vorgeworfen worden, dass er von Juli bis September 2021 vier Frauen in der Aufwachphase nach einer Sedierung sexuell missbraucht haben soll. Er bestritt das stets und begründete die Vorwürfe mit „sexuellen Halluzinationen“, die mögliche Nebenwirkungen der zur Sedierung verwendeten Medikamente seien. Seine Assistentinnen gaben an, der Mann sei nie mit seinen Patientinnen alleine in einem Raum gewesen.

OGH hob erstes Urteil auf

Der Chirurg und Allgemeinmediziner war eigentlich bereits im Dezember 2022 zu drei Jahren Haft, davon zwei bedingt, verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab jedoch seiner Nichtigkeitsbeschwerde statt und hob das Urteil auf, weshalb das Verfahren neu aufgerollt wurde – mehr dazu in Missbrauchsprozess: Neuauflage gestartet. Der OGH hatte festgehalten, dass zu wenig berücksichtigt worden sei, dass die Medikamente laut einem Sachverständigen-Gutachten sexuelle Fantasien und Träume verursachen können.

Schöffen: Halluzinationen nicht ausgeschlossen

Der Schöffensenat habe es sich nicht leicht gemacht und sei nicht davon ausgegangen, dass die Opfer lügen würden, sagte die Richterin am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Es gebe aber in Hinblick auf das Sachverständigen-Gutachten Zweifel, ob die Wahrnehmungen der Frauen Tatsachen oder Halluzinationen gewesen seien. Da man Sinnestäuschungen nicht ausschließen könne, sei es zu dem Freispruch im Zweifel gekommen. Die Staatsanwaltschaft, die auch in der Neuauflage des Prozesses betont hatte, die Frauen für „sehr glaubwürdig“ zu halten, erbat sich Bedenkzeit.