Raser wird von Polizei verfolgt
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Verkehr

Rasern droht Pkw-Beschlagnahmung

Rasen wird mit 1. März noch härter bestraft als bisher. In Extremfällen kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Damit soll extremes Rasen bekämpft werden. Die Autofahrerclubs bezweifeln die Wirksamkeit der Maßnahme.

Wer das Tempolimit im Ortsgebiet um 80 km/h und außerorts um 90 km/h (z. B. 220 km/h auf der Autobahn) überschreitet, verliert sein Auto. Es soll zunächst beschlagnahmt und in weiterer Folge versteigert werden – das sieht die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, die mit 1. März in Kraft trat.

Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich. Ein Großteil des Erlöses, der später durch die Versteigerung erzielt wird, geht an den Verkehrssicherheitsfonds und der Rest an die jeweilige Gebietskörperschaft.

Rechtliche Bedenken

Fährt der Raser ein Auto, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.

ARBÖ-Jurist Johann Kopinits hat rechtliche Bedenken und zweifelt auch an der Wirksamkeit der Maßnahme. „Wir sprechen hier von Hardcore-Rasern, die wirklich so weit über die Grenzen gehen, dass es, glaube ich, mit dieser Maßnahme nicht ausreichend wird.“

Raser im Burgenland

Etwa 20 Fälle pro Jahr im Burgenland

Einschlägige Treffen der Roadrunnerszene hätten auch schon im Burgenland stattgefunden, so der Leiter der Landesverkehrsabteilung, Andreas Stipsits: „Wir haben verstärkt schon wahrgenommen, dass am Freitagabend oder Samstagnacht teilweise von Wien einige Fahrzeuglenker zu uns gekommen sind.“ Im Burgenland hätte es im Vorjahr etwa 20 Fälle von extremer Raserei gegeben, so Stipsits. Die Landesverkehrsabteilung will die Wirksamkeit nicht beurteilen und meint, das Effektivste seien konsequente, regelmäßige Kontrollen.