Chronik

Unberechtigt entlassen: 7.480 Euro für Lehrling

Die AK hat einem 20-jährigen Lehrling aus dem Burgenland zu einer Kündigungsentschädigung von 7.480 Euro verholfen. Die Entlassung des Lehrlings sei ungerechtfertigt gewesen. Es wurde letztendlich ein Vergleich erzielt.

Der 20-Jährige war im letzten Lehrjahr seiner Ausbildung zum Kraftfahrzeugtechniker, als er unerwartet entlassen wurde. Sein Vorgesetzter begründete das damit, dass der Lehrling grobe Fehler begangen und dadurch seine Pflichten aus dem Lehrvertrag verletzt habe. Der junge Burgenländer bat die AK um Unterstützung. Wenn sich – wie im konkreten Fall – herausstelle, dass die Entlassung ungerechtfertigt sei, habe der Lehrling grundsätzlich bis zum Ende der Lehrzeit inklusive der fiktiven Weiterverwendungszeit Anspruch auf Kündigungsentschädigung, erklärte Jeanine Szalay von der AK Burgenland.

Szalay: Oft unberechtigte Entlassungen

Trotz Intervention der AK habe sich der Chef aber weiterhin geweigert, die fällige Entschädigung zu zahlen, hieß es von der AK. Daraufhin wurde eine Klage vor Gericht eingebracht und ein Vergleich erzielt. Der Vorgesetzte des Lehrlings musste daher dem entlassenen Lehrling die Entschädigung in Höhe von 7.480 Euro zahlen. Ein Lehrverhältnis könne nur aus bestimmten Gründen vorzeitig durch den Arbeitgeber aufgelöst werden, so Szalay: „Unsere Beratungspraxis zeigt aber, dass oft auch unberechtigte Entlassungen vorgenommen werden.“

Szalay rät daher Jugendlichen, sich an die Arbeiterkammer zu wenden, wenn es zu einer Entlassung in einem Lehrverhältnis komme, denn nicht immer sei so etwas vertretbar. Gründe, die zu einer vorzeitigen Beendigung des Lehrverhältnisses berechtigen, sind beispielsweise Pflichtenverletzungen des Lehrlings, unbefugtes Verlassen des Lehrplatzes oder auch Diebstahl.