Bis zum 31. Dezember 2023 müssen alle E-Cards ohne Foto ausgetauscht werden. Danach werden alle E-Cards ohne Foto von den Sozialversicherungen gesperrt. Ausgenommen von dieser Änderung sind Kinder bis 14 Jahre, Personen ab 70 Jahren sowie Pflegegeldbezieher ab der Stufe 4.
In manchen Fällen kommt die neue E-Card automatisch
Falls ein Foto einer versicherten Person aus Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder dem Fremdenregister vorhanden ist, muss diese Person nichts tun. Denn die neue E-Card mit Foto kommt dann automatisch, beziehungsweise wurde schon zugestellt, bevor die alte Karte Ende 2023 abläuft. Um Probleme durch nicht mehr funktionierende E-Cards – etwa bei der Rezepteinlösung – zu vermeiden, ersucht die Apothekerkammer, sich rechtzeitig über die neue E-Card mit Foto zu informieren.