Gericht

Eigenen Sohn entführt – Teilbedingte Haft für Mutter

Eine 36-Jährige, die 2019 ihren minderjährigen Sohn aus der Obhut des Vaters entführt hat, ist am Freitag am Landesgericht Eisenstadt zu 15 Monaten Haft, davon zwölf bedingt, verurteilt worden. Die Frau war mit dem damals Achtjährigen in mehreren Ländern untergetaucht und erst vier Jahre später zurückgekehrt.

Die Mutter bekannte sich vor Gericht schuldig, ihren Sohn 2019 nicht mehr zum Vater, der das alleinige Sorgerecht hatte, zurückgebracht zu haben. Unter Annahme falscher Identitäten habe sie mit ihm vier Jahre lang in mehreren europäischen Ländern gelebt. Gemacht habe sie das, weil sie das staatliche Schulsystem abgelehnt habe und es ihrem Sohn ersparen wollte, sagte ihre Verteidigerin vor Gericht. Dass ihr kurz vor der Entführung die Obsorge entzogen wurde, habe sie gar nicht gewusst, weil der Bescheid erst angekommen sei, als sie schon weg war. Geahnt habe sie aber, dass das passieren könnte.

Nach Rückkehr folgte Festnahme

Zuletzt hat sich die 36-Jährige laut ihrer Verteidigerin mit dem mittlerweile Zwölfjährigen in Portugal aufgehalten, in einer Art Kommune. Sie habe dort auf seine Bedürfnisse Rücksicht genommen. „Sie ist eine wahnsinnig liebevolle Mutter“, meinte die Verteidigerin. Im vergangenen Oktober sei sie ins Burgenland zurückgekehrt, weil sie so nicht mehr leben wollte. Die Frau habe vorgehabt, sich zu stellen. Die Polizei sei ihr aber zuvorgekommen und habe sie festgenommen.

Richterin Sabine Stagl-Pateisky betonte bei der Urteilsverkündung, die 36-Jährige solle die Möglichkeit haben, ihr Kind wiederzusehen. Von den 15 Monaten Haft muss sie nur drei absitzen, wobei ihr die U-Haft seit Anfang Oktober angerechnet wird. Sowohl die Staatsanwaltschaft Eisenstadt als auch die Angeklagte nahmen das Urteil an. Das Urteil ist rechtskräftig.