Pfleger im Krankenhaus
ORF.at/Birgit Hajek
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Chronik

Gemeinnützige Pflegeheime: Land sieht sich von VfGH bestätigt

Im Burgenland dürfen Pflegeheime, die Landesmittel in Anspruch nehmen, in Zukunft wie geplant nur noch gemeinnützig betrieben werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, nachdem der Konzern Senecura Beschwerde eingelegt hatte. Das Land sieht sich bestätigt.

Das Land Burgenland hat festgelegt, dass mit der Pflege kein Gewinn erwirtschaftet werden darf. Das hat der Verfassungsgerichtshof nun teilweise anerkannt und entschieden, dass wenn Pflegeheime neu errichtet werden und dafür Landesmittel in Anspruch genommen werden, muss Gemeinnützigkeit gewährleistet sein. Für bestehende Einrichtungen gilt das allerdings nicht, sie können wie bisher, also gewinnorientiert, weitergeführt werden. Außerdem stellt der VfGH fest, dass die Tagsatzvereinbarungen auch mit gewinnorientierten Betreibern abgeschlossen werden können – die Einschränkung auf gemeinnützige Betreiber wurde als verfassungswidrig aufgehoben.

Doskozil: „Mit Pflege keinen Gewinn erwirtschaften“

Für den Fall, dass die Inanspruchnahme von Landesmitteln bei bestehenden Einrichtungen an Gemeinnützigkeit geknüpft wird, muss der Gesetzgeber für ein angemessenes Übergangsgesetz sorgen. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Soziallandesrat Leonhard Schneemann, beide SPÖ, sehen sich jedenfalls bestätigt und meinen, dass dieses Erkenntnis Signalwirkung für den gesamten Pflegebereich haben werde – und zwar über das Burgenland hinaus. „Der VfGH hat unsere Maxime, dass mit der Pflege kein Gewinn erwirtschaftet werden soll, anerkannt“, betonte Doskozil.

Auch Senecura fühlt sich bestätigt

Auch bei Senecura sieht man sich bestätigt. In einer schriftlichen Stellungnahme hieß es am Dienstag dazu: „Eine rückwirkende Anwendbarkeit der Gemeinnützigkeitsvorschrift auf bestehende Pflegeeinrichtungen erachten wir als einen klaren Eingriff in Grundsätze unserer Verfassung, wie das Recht auf Freiheit der Erwerbstätigkeit oder das Recht auf Vertrauensschutz. Die Entscheidung des VfGH vom 28.09.2023 zum Burgenländischen Sozialeinrichtungsgesetz bestätigt unsere Rechtsansicht.“ Senecura betreibt im Burgenland fünf Sozialzentren und zwei Betreutes Wohnen-Einrichtungen.