Justizzentrum Eisenstadt
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Gericht

Ex-Geschäftspartner bedroht: Ein Jahr bedingte Haft

Ein 63-Jähriger ist am Montag am Landesgericht Eisenstadt zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden, weil er einen ehemaligen Geschäftspartner bedroht und zur Zahlung von drei Millionen Euro zu nötigen versucht haben soll.

Konkret soll er ihm angedroht haben, vorgebliche Finanzvergehen und intime Informationen zu veröffentlichen, sollte er das Geld nicht bekommen. Der Angeklagte bestritt das vehement und gab an, der Mann habe ihm die Summe geschuldet.

Mann beging schwere Nötigung

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt legte dem 63-Jährigen eigentlich Erpressung zur Last, dieser beteuerte aber, er habe sich nicht um drei Millionen Euro bereichern wollen, sondern sein ehemaliger Geschäftspartner hätte ihm das Geld noch aus einem früheren Immobiliengeschäft geschuldet. Das Schöffengericht glaubte dem Mann, dass er davon ausgegangen sei, dass ihm das Geld zustehe.

Dennoch habe er mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz und der gesellschaftlichen Stellung des Mannes gedroht und damit das Verbrechen der versuchten schweren Nötigung begangen, begründete Richterin Doris Halper-Praunias das Urteil. Weiters wurde der Angeklagte wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen.

Urteil nicht rechtskräftig

Der 63-Jährige brachte vor Gericht zahlreiche Verträge und andere Unterlagen vor, die beweisen sollten, dass ihm das Geld zugestanden wäre. An das Schlussplädoyer seines Verteidigers hängte er mit den Worten „Das wird dauern“ einen fast 40-minütigen Vortrag über seine Geschäftstätigkeiten an und bat um „einen glatten Freispruch“. Mit dem Urteil war er dementsprechend nicht zufrieden und erbat – ebenso wie die Staatsanwaltschaft – Bedenkzeit. Es ist folglich noch nicht rechtskräftig.