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Politik

Landesrechnungshof prüfte Gemeindeaufsicht

Der Landesrechnungshof hat die Gemeindeaufsicht des Landes überprüft. Konkret ging es dabei um die Prüfungshandlungen des Landes zu den Eröffnungsbilanzen der Gemeinden. Der BLRH stellte dabei fest, dass das zuständige Referat für die Prüfung der 171 Eröffnungsbilanzen kein zusätzliches Personal bekam, auch fehlten etwa Vorgaben zum Prüfungsumfang.

Die Gemeinden mussten die Eröffnungsbilanzen nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) zum 1. Jänner 2020 erstellen. Das Land unterstützte die Gemeinden bei der Umstellung auf die VRV 2015, wobei die Vorbereitungen zur Umsetzung bereits 2016 getroffen wurden. Das Projektteam wurde von einer externen Expertin unterstützt, deren Leistungserbringung zumindest drei Monate vor der Beauftragung begann. Der BLRH empfahl dazu, dass das Land aus Gründen der Rechtssicherheit Aufträge schriftlich und vor Leistungserbringung erteilen sollte. Ebenso sollten Rechnungen oder Honorarnoten detaillierte Leistungsaufstellungen enthalten, hieß es weiters.

BLRH empfahl, Zeitaufzeichnungen zu führen

Der Landesrechnungshof hielt fest, dass das Referat Gebarungsaufsicht für die Prüfung der 171 Eröffnungsbilanzen keine zusätzlichen Personalressourcen erhielt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten dies neben ihren anderen Aufgaben durchzuführen. Ebenso fehlten Vorgaben zum Prüfungsumfang, der Prüfungstiefe und der Prüfungsdauer. Der BLRH empfahl dem Land daher, interne Zeitaufzeichnungen zu führen, um eine nachvollziehbare und effiziente Ressourcenplanung zu gewährleisten.

Bei der Einhaltung der Fristen ortete der BLRH Zeitdruck, denn das Land teilte den Gemeinden am 19. August 2020 mit, dass die Eröffnungsbilanzen bis zum 30. September zu beschließen und bis 31. Oktober 2020 vorzulegen waren. Mehr als die Hälfte der Kommunen hielt sich nicht an diese Fristen. Das Land dokumentierte die gesetzlichen Maßnahmen wie etwa Fristverlängerungen und Mahnungen „nicht durchgängig“, wie es hieß.

69 von 171 Eröffnungsbilanzen mit Mängeln

Eine Plausibilitätsprüfung des Landes zeigte, dass 69 der 171 Eröffnungsbilanzen Mängel enthielten. Die häufigsten Beanstandungen betrafen Abweichungen zwischen Einnahmen- und Ausgabenresten des Rechnungsabschlusses 2019 zu den Forderungen und Verbindlichkeiten in der Eröffnungsbilanz 2020, die Dotierung von Personalrückstellungen sowie den Ausweis von Beteiligungen. „Das Land Burgenland sollte klare Vorgaben setzen und eine risikoorientierte Prüfungsplanung sicherstellen, um die Wirksamkeit der Gemeindeaufsicht zu erhöhen. Dabei sind alle Prüfungshandlungen zu dokumentieren, um Transparenz gewährleisten zu können“, stellte Landesrechnungshofdirektor René Wenk fest.

Dax: „Enormer Kraftakt“

Der BLRH halte in seinem Bericht die „gute Arbeit“ der Gemeindeaufsicht fest und betone, dass die Prüfungshandlungen des zuständigen Referats erfolgreich waren, so SPÖ-Rechnungshofsprecher Christian Dax in einer Aussendung. Die Umstellung auf die VRV 2015 sei für alle Beteiligten ein „enormer Kraftakt“ gewesen, umso erfreulicher sei, dass insgesamt 1.045 Gemeindebedienstete an den knapp 70 Seminaren des Landes teilnahmen.