Stalking Prozess
ORF/Andreas Herbst
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Chronik

Stalking: 58-Jähriger verurteilt

Ein 58-jähriger Mann aus dem Bezirk Oberwart ist Mittwochvormittag am Landesgericht Eisenstadt nicht rechtskräftig zu zwei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann war angeklagt, weil er seine Ex-Frau über fünf Jahre hinweg gestalkt und bedroht haben soll.

Der 58-Jährige wurde am Mittwoch von der Justizwache zu dem Prozess gebracht. Er ist 17-fach einschlägig vorbestraft und sitzt derzeit eine Haftstrafe ab. Vor Gericht stand er wegen beharrlicher Verfolgung und fortgesetzter Gewaltausübung gegen seine Ex-Frau.

Der Angeklagte bekannte sich weitgehend schuldig die Frau von 2017 bis 2022 immer wieder kontaktiert zu haben – per SMS, Whatsapp, Facebook und E-Mail. Bis zu 100 Mal am Tag habe er seine Ex-Frau angerufen beziehungsweise angeschrieben, um sie dazu zu bewegen wieder mit ihm zusammenzukommen.

„Bis dass der Tod uns scheidet“

Dieses Ziel versuchte er auch über Drohungen zu erreichen. Er schickte ihr beispielsweise ein Foto von einer Waffe und schrieb darunter: „Wenn ich dich sehe, kassiere ich dich ein – du weißt, es heißt, bis dass der Tod uns scheidet“. Der 58-Jährige forderte die Frau auch zu sexuellen Handlungen auf, da er ansonsten einschlägige Fotos und Videos von ihr veröffentlichen werde.

Reue vor Gericht

Obwohl sich der Angeklagte weitgehend schuldig bekannte, versuchte er vor Gericht seine Taten zu relativieren. Seine Ex-Frau sei mehrfach zu ihm gekommen und eigentlich habe nur der Sohn seiner Ex Probleme gemacht. Dass die Treffen vielleicht eine Folge seiner Drohungen waren – wie die Richterin einwarf – wollte der Mann nicht einsehen. Das Opfer war bei der Verhandlung nicht anwesend, ihre Aussage wurde verlesen.

Am Ende des Prozesses erklärte der Angeklagte, dass ihm alles leid tue, dass er sich Hilfe suchen wolle und künftig seine Ex-Frau nicht mehr belästigen werde. Das nicht rechtskräftige Urteil nach eineinhalb Stunden: zwei Jahre unbedingte Haft.