Obwohl er sich fristgerecht beworben habe, sei er von der Wahl zum SPÖ-Bundesparteiobmann ausgeschlossen worden, sagt Berthold Felber, laut eigener Auskunft seit 1971 Mitglied der SPÖ.
Zur Wahl am dritten Juni war Felber zwar zugelassen. Sein Name stand allerdings nicht auf dem Stimmzettel. Der Zutritt zum Bundesparteitag in Linz wurde Felber untersagt, weil er kein Delegierter war.
Felber reichte Klage ein
Das veranlasst ihn am Dienstag dazu, gegen das Ergebnis eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage einzureichen. Darin beruft sich Felber auch auf die Unstimmigkeiten bei der Auszählung der Stimmen. Er fordert die Einsetzung eines Parteischiedsgerichts und dass die Wahl von Andreas Babler zum Bundesparteiobmann für nichtig erklärt wird.