Wie ein Mitarbeiter von NZP im ungarischen TV erklärte, sei beim österreichischen Verfassungsgericht ein Antrag auf Normenkontrolle eingebracht worden. Begründet wird dieser Schritt damit, dass die Verordnung betreffend den Grenzübergang Schattendorf (Bezirk Mattersburg) nicht der österreichischen Verfassung entspreche.
Auch Beschwerde bei EU-Kommission
NZP reichte weiters eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Verletzung des EU-Rechts ein. Auch die EU-Antibetrugsbehörde OLAF wurde angerufen, da die Gemeinde EU-Gelder zur Erneuerung des Grenzüberganges verwendet habe und diesen dann unmittelbar schloss, so der Vorwurf. Die Anwaltskanzlei wolle weiter einen Verwaltungsprozess anstreben, um die Rechte der Anrainerinnen und Anrainer durchzusetzen. Dabei soll es auch um Schadenersatz gehen.
Gemeinde verweist auf rechtskonforme Abwicklung
Die Gemeinde Schattendorf hatte am 1. März am Grenzübergang Schattendorf-Agfalva einschränkende Maßnahmen getroffen, um den Pendlerverkehr zu reduzieren. Das stieß beim Nachbarn Ungarn auf Protest.
Seitens der Gemeinde erklärte am Mittwoch Anwalt Johannes Zink, dass er die Unterlagen nicht kenne. Generell betonte er aber, es sei alles rechtlich geprüft und rechtskonform abgehandelt worden.