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Soziales

AK erkämpft Fixpreis für Häuslbauer

Für viele ist das Hausbauen zum Luxus geworden, dennoch erfüllen sich weiterhin viele den Traum vom Eigenheim. Für eine junge Familie aus dem Bezirk Eisenstadt-Umgebung wurden extreme Preisschwankungen zum großen Problem. Die Arbeiterkammer erkämpfte vor Gericht den Fixpreis, der der Familie versprochen worden war.

Die Familie aus dem Bezirk Eisenstadt-Umgebung wollte sich den Traum vom Eigenheim im Jahr 2021 erfüllen. Den Auftrag erteilte sie einer steirischen Fertigteilhaus-Firma, das Budget war mit 250.000 Euro relativ knapp bemessen. Dieser Preis wurde im Vertrag als Festpreis verankert.

Kurz vor Fertigstellung kam im April 2022 eine Mail: Aufgrund des Ukraine-Kriegs werde das Haus teurer, hieß es da, 12.000 Euro müssen nachgezahlt werden. Das war ein Schock für die Familie, die sich daraufhin an den Konsumentenschutz wandte. „Natürlich ist es nicht leicht für ein Haus die Geldmittel zu beschaffen und dann kommt noch eine Nachforderung von 12.000 Euro, das war natürlich von der Belastbarkeit her schon dramatisch“, so Christian Koisser vom AK-Konsumentenschutz.

Firma reichte Klage ein

Auf Anraten der Arbeiterkammer überwies die Familie das Geld nicht, woraufhin die steirische Fertigteilhaus-Firma Klage einreichte. Die Firma berief sich auf die sogenannte Önorm, die unter anderem besage, dass erhöhte Kosten durch unvorhersehbare Ereignisse vom Auftraggeber zu bezahlen seien – in dem Fall also von der Familie.

Beim Gerichtsprozess kam es dann aber zur überraschenden Wende: Das Landesgericht Eisenstadt entschied zugunsten der Familie, die die 12.000 Euro damit nicht zahlen muss. Die Begründung: Die Fertigteilhaus-Firma erklärte die Önorm-Klausel und deren Auswirkung nicht und auch die gestiegenen Preise seien nur unzureichend begründet worden. „Es fehlte das konkrete Nachweisen des Schadens“, so Koisser.

Festpreis muss also Festpreis bleiben – und mögliche Änderungen vor Vertragsunterzeichnung genau erklärt werden. Der Fall der jungen Familie gilt als Erfolgsfall beim Konsumentenschutz und soll künftig dafür sorgen, dass der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum wird.