Der VfGH beschäftigt sich etwa mit Wahlanfechtungen im Burgenland. So haben etwa drei Mitglieder der Liste „TVM – Tschürtz Vorwärts Mattersburg“ wegen der angeblichen systematischen Begünstigung größerer Parteien, die Wahl des Gemeindevorstandes von Mattersburg angefochten.
Auch die Bürgermeisterstichwahl in Forchtenstein wurde beeinsprucht. Hier bemängelt die ÖVP, dass in einem Wahlsprengel auch Hilfskräfte an der Auszählung der Stimmen mitgewirkt hätten, zudem sei dort die Niederschrift der Sprengelwahlbehörde nicht unterschrieben worden. Die Landeswahlbehörde hat den Einspruch abgewiesen.
Der Verfassungsgerichtshof tritt ob der Fülle an Anträgen gleich drei Mal innerhalb von acht Tagen zusammen. Verhandelt wird unter anderem zur Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG). Der VfGH hat dabei Bedenken, dass die Abwicklung der Covid-19-Finanzhilfen durch die COFAG gegen das Sachlichkeitsgebot und das verfassungsrechtliche Effizienzgebot verstoßen könnte.