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BLRH vermisst bei Vergleichen „Kostenwahrheit“

Der Burgenländische Landesrechnungshof (BLRH) hat Vergleiche nach Rechtsstreitigkeiten des Landes bzw. seiner Beteiligungen geprüft und bemängelt dabei die Kostenwahrheit. Von 2017 bis 2021 wurden insgesamt 47 Vergleiche mit Zahlungen in einer Gesamthöhe von 21,69 Mio. Euro geschlossen, neun davon wurden geprüft, hieß es im Bericht.

Die neun geprüften Vergleiche betrafen Rechtsstreitigkeiten aus dem Kultur-, Gesundheits- und Infrastrukturbereich. Aus datenschutzrechtlichen Verpflichtungen wurden die Zahlungen an die Vergleichspartner zusammengefasst, um Rückschlüsse zu verhindern.

Zahlungen von 21,69 Mio. Euro

Im Zeitraum von 1. Jänner 2017 bis 31. März 2021 schlossen das Land Burgenland und seine Beteiligungen 47 Vergleiche und bezahlten 21,69 Mio. Euro an die Vergleichspartner. Bei 13 Prozent dieser Vergleiche kam es auch zu Zahlungen an das Land bzw. die Gesellschaften, in Summe waren dies 0,94 Mio. Euro.

Die vom BLRH geprüften neun Vergleiche, zu denen etwa ein Rechtsstreit bezüglich des Schlosses Esterhazy oder jener mit dem Konvent der Barmherzigen Brüder zählten, führten beim Land zu Ausgaben in Höhe von rund 18,54 Mio. Euro. 88 Prozent dieser Summe (16,32 Mio. Euro) flossen an die jeweiligen Vergleichspartner, die restlichen zwölf Prozent betrafen Ausgaben des Landes für externe Leistungen.

„Wesentliche und zusätzliche Belastung für den Haushalt“

Diese Ausgaben für Rechtsanwälte und Berater von zumindest 2,21 Mio. Euro bzw. zwölf Prozent der Gesamtkosten bei den neun geprüften Vergleichen stellten eine „wesentliche und zusätzliche Belastung für den Haushalt“ des Landes dar, hielt der BLRH fest.

„Als Konklusio kann man sagen, dass sehr hohe Kosten für externe Berater, für Rechtsanwälte angefallen sind. Man hat nicht genau zuordnen können, welche konkreten Kosten zu welchen Rechtsstreitigkeiten angefallen sind. Das macht es für uns nicht nachvollziehbar, wie das Land das Risiko und die Kosten für die Rechtsstreitigkeiten abgeschätzt hat“, sagt der Direktor des Landesrechnungshofs René Wenk im Interview mit dem ORF Burglenland.

Hierbei weist der Landesrechnungshof darauf hin, dass das Land meist ohnehin zur Leistung der Beträge an die Gegner verpflichtet gewesen sei. Die Zahlung der genannten 22 Millionen Euro sei also per se nicht vermeidbar gewesen.

Mangelnde Kostenkontrolle

Der Landesrechnungshof stellte in einem Fall auch eine mangelnde Kostenkontrolle fest, da die Ausgaben für externe Beratung schlussendlich fast das Doppelte des ursprünglichen Angebots ausmachten. Gleichzeitig gab es keine Schritte zur Kostenüberwachung.

BLRH vermisst Kostenwahrheit

Der BLRH vermisste außerdem Kostenwahrheit: Die von ihm dargestellten Ausgaben stellten nicht alle für die Vergleiche angefallenen Kosten dar, denn die Kosten für eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren nicht erfasst. Mangels interner Leistungsaufzeichnung des Landes seien diese auch nicht abbildbar gewesen. Darüber hinaus hätten unklare oder fehlende Buchungstexte die Datenerhebung und eine mögliche Zuordnung von externen Kosten zu konkreten Rechtsvergleichen erschwert.

ÖVP gab Prüfung in Auftrag

Den Landesrechnungshof mit der Prüfung der rechtlichen Vergleiche beauftragt hatte die ÖVP im Landtag. „Der Bericht bestätigt die schlimmsten Befürchtungen und belegt, dass Doskozil Ausgaben in Millionenhöhe zu verantworten hat. Der Rechnungshof führt den Nachweis, dass die Doskozil-Vergleiche rund 21,7 Millionen Euro gekostet haben“, so der Obmann des Landes-Rechnungshofausschusses Thomas Steiner (ÖVP). Er verlangt eine umgehende Erklärung des Landeshauptmannes zu den millionenschweren Ausgaben. Weiters soll festgestellt werden, welche Doskozil-Berater die 2,21 Millionen Euro erhalten haben.

SPÖ sieht sich bestätigt

Die SPÖ Burgenland sieht sich durch den Bericht bestätigt. Man pflege einen „sorgsamen Umgang mit Finanzmitteln“ im Land, meinte Finanzsprecher Dieter Posch. Ein Vergleich sei oft günstiger als ein langer Zivilprozess. „Die Vergleiche haben den Weg für konstruktive Zukunftslösungen freigemacht und dem Land hohe finanzielle Risiken erspart“, betonte Posch. Die Zahlungen seien in mehreren Fällen geringer ausgefallen als die eingeklagten Beträge.

FPÖ: „SPÖ-Politik kommt dem Land teuer zu stehen“

Einige Jahre lang sei die FPÖ im Prüfungszeitraum an der Landesregierung mitbeteiligt gewesen, so Landtagsabgeordneter Alexander Petschnig. Bemerkenswert sei in diesem Zusammenhang, dass die Rechtsstreitigkeiten entweder von der SPÖ aus der Vergangenheit mitgebracht oder ausschließlich in den SPÖ-geführten Ressorts abgehalten worden seien, so Petschnig. Kein einziger Cent sei für Zuständigkeiten der FPÖ ausgegeben worden.

Grüne: „Steuergeld ist kein Schweigegeld“

Kritik gab es auch von den Grünen. Steuergeld sei kein Schweigegeld
Was es jetzt brauche, sei einerseits die Deckelung der Beratungskosten und andererseits Transparenz. Rechtsstreitigkeiten seien ja auch künftig nicht ausgeschlossen. „Wir fordern einerseits, dass die Summen für Vergleiche nicht mehr dem berühmten Stillschweigen unterworfen werden – schließlich handelt es sich um Steuer- und nicht um Schweigegeld. Und es muss von Anfang an einen Deckel für die Beratungskosten geben, damit die nicht völlig aus dem Ruder laufen“, so Rechnungshofsprecher Wolfgang Spitzmüller.