Justizzentrum Eisenstadt
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Chronik

Freund mit Fleischgabel bedroht: Verurteilung

Eine 50-Jährige ist am Dienstag in Eisenstadt zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden, weil sie im vergangenen November ihren damaligen Lebensgefährten mit einer Fleischgabel, einem Messer und einem Fleischerbeil bedroht haben soll.

Sechs Monate ihrer Strafe muss die 50-Jährige absitzen – wegen einer Alkoholsucht in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Vor Gericht bekannte sich die Frau schuldig. Als Motiv gab sie Angst nach der Trennung von dem Mann an.

Gefährliche Drohung und schwere Nötigung

Richterin Melanie Gschiel verurteilte die 50-Jährige wegen gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung. Nach einem Streit soll sich die Frau eine Fleischgabel, ein Messer und ein Fleischerbeil auf der Couch bereitgelegt haben, während der Mann die gemeinsame Wohnung im Südburgenland kurzzeitig verlassen hatte. Außerdem soll sie Alkohol getrunken haben, obwohl sie gewusst habe, dass sie darauf oft aggressiv reagiert. Als der 34-Jährige wieder nach Hause kam, dürfte der Streit laut Anklage weiter eskaliert sein. Die Frau soll den Mann mit den Waffen in der Hand mit dem Umbringen bedroht haben und als sich dieser im Schlafzimmer einsperrte, die Tür mit dem Messer durchstochen haben.

Streit eskalierte

Die 50-Jährige erzählte vor Gericht von einer konfliktbelasteten, dysfunktionalen Beziehung und Suchtproblemen auf beiden Seiten. Nach einem heftigen Streit, weil der 34-Jährige auf einer Online-Datingplattform aktiv war, habe sie sich von ihm getrennt. Am Tag darauf sei der Streit aber weitergegangen und der Mann, der in der Vergangenheit ihr gegenüber mehrfach gewalttätig geworden sei, habe Dinge nach ihr geworfen. Mit Fleischgabel, Messer und Fleischerbeil habe sie sich wehren wollen. „Ich habe Angst um mein Leben gehabt“, sagte die Angeklagte. Dass sie getrunken habe, sei „Ausdruck reiner Verzweiflung“ gewesen. Was dann passiert sei, tue ihr leid.

Urteil nicht rechtskräftig

Der 34-Jährige sah das Ganze etwas anders und betonte, sich um Deeskalation bemüht zu haben, wenngleich er einräumte, dass die Beziehung schon länger schwierig war. Beim Vorfall im November verständigte seine Mutter die Polizei verständigt. Die 50-Jährige soll in einem Telefonat auch ihr gegenüber geäußert haben, dass sie den Mann umbringen wolle. Er wurde leicht an der Brust verletzt, wo die Angeklagte ihm die Fleischgabel angehalten habe. Sie selbst wurde mit einer Schnittverletzung ins Spital gebracht. Vom Vorwurf, sie habe im Rettungsauto Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet, wurde die Frau freigesprochen. Sie sei generell aufgebracht und aggressiv gewesen, habe sich aber nicht gegen Beamte gestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.