Angeklagter vor Gericht
ORF/Andreas Herbst
ORF/Andreas Herbst
Gericht

Nach Gasexplosion: 60-Jähriger eingewiesen

Ein 60-Jähriger, der Anfang November eine Gasexplosion in seiner Wohnung in Baumgarten (Bezirk Mattersburg) verursacht haben soll, ist am Mittwoch in Eisenstadt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Der zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähige Mann hatte bei zwei Gasflaschen in seiner Wohnung die Ventile geöffnet und mit einem Feuerzeug eine Explosion ausgelöst. Als Grund gab er an, der Lärm der Nachbarn habe ihn gestört. In einem Gutachten wird der 60-Jährige wegen einer paranoiden Schizophrenie als nicht zurechnungsfähig eingestuft. Der Angeklagte wollte sich am Mittwoch vor Gericht nicht mehr zur Tat selbst äußern, sondern nur über seine seither erfolgte psychiatrische Behandlung sprechen – zuletzt war er in Wien untergebracht.

Richterin: Auch Nachbarn gefährdet

Richterin Karin Knöchl begründete die Einweisung auf unbestimmte Zeit damit, dass der gebürtige Kroate mit der Gasexplosion nicht nur sich selbst schwer verletzt und seine eigene Wohnung beschädigt, sondern auch das gesamte Wohngebäude und alle Nachbarn gefährdet habe, was einer versuchten schweren Körperverletzung entspreche. Ohne Behandlung bestehe die Gefahr, dass sich Ähnliches wiederhole. Sobald sich sein Zustand stabilisiert habe, könne aber über eine bedingte Entlassung, wie von Verteidiger Rudolf Mayer beantragt, nachgedacht werden.

Sachverständiger: „Fulminante Entwicklung“

Die psychische Erkrankung habe dafür gesorgt, dass der Mann sehr lärmempfindlich geworden sei, Halluzinationen gehabt und eine starke Lärmbelästigung empfunden habe, erläuterte der Sachverständige vor Gericht. Diese habe er den Nachbarn zugeschrieben, mit denen er auch geredet habe, bevor er damit vors Bezirksgericht gegangen sei. Weil all das nichts gebracht habe, sei der Leidensdruck irgendwann unerträglich geworden, meinte der Sachverständige: „Es war eine fulminante Entwicklung mit – leider im wahrsten Sinne des Wortes – explosivem Höhepunkt.“ Auch der Angeklagte selbst bestätigte, dass er keinen anderen Ausweg mehr gesehen habe.

In den vergangenen Monaten habe der 60-Jährige, der vor der Tat als Busfahrer gearbeitet hatte, große Fortschritte gemacht, attestierte der Sachverständige. Für eine bedingte Entlassung sei es aber noch zu früh. Dem stimmte dann sogar der Angeklagte selbst zu: „Ich brauche noch Zeit in der Justizanstalt“, sagte er vor dem Schöffengericht.

Explosion am 31. Oktober

Die Explosion ereignete sich am 31. Oktober, kurz vor Mitternacht. Laut Anklage positionierte der 60-jährige Mann eine Gasflasche in seinem Wohnzimmer, die andere stellte er in der Küche auf. Bei beiden jeweils elf Kilo Flüssiggas fassenden Flaschen soll der Mann anschließend die Ventile geöffnet und dann das Gas mithilfe eines Feuerzeugs zur Explosion gebracht haben.

Durch die Detonation wurde der 60-Jährige schwer verletzt, auch die Wohnung wurde vollkommen zerstört. Zum Zeitpunkt der Explosion befanden sich vier weitere Personen und deren Kinder in dem Mehrparteienhaus – sie blieben unverletzt. Das gesamte Haus musste allerdings evakuiert werden.