Kläger und Anwalt Vogler bei einer Pressekonferenz
ORF/Norbert Lehner
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Commerzialbank

Einlagensicherung: Sparer klagt erfolgreich

Nach der Commerzialbank-Pleite sind die Kunden von der Einlagensicherung entschädigt worden – aber nur Guthaben bis zu 100.000 Euro. In Ausnahmefällen muss die Einlagensicherung bis zu 500.000 Euro abdecken. Das klagte jetzt ein Sparer aus Mattersburg erfolgreich ein.

Im Gesetz ist nicht klar und eindeutig formuliert, in welchen Fällen die Einlagensicherung Sparguthaben bis zu 500.000 Euro abdeckt. Erlöse aus dem Verkauf von Immobilien fallen darunter, Schmerzensgeld- oder Pensionszahlungen – aber alles nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Kläger „wahnsinnig erleichtert“

Ein ehemaliger Kunde der Commerzialbank Mattersburg glaubte, diese Kriterien zu erfüllen. Er hatte eine hohe sechsstellige Firmenpension aufs Konto überwiesen bekommen und das Geld dann auf ein Sparbuch umgeleitet. Der Mann – er will namentlich nicht genannt werden – forderte die gesamte Summe von der Einlagensicherung, blitzte zunächst ab, reichte dann eine Klage ein und bekam jetzt, nach zweieinhalb Jahren, vom Obersten Gerichtshof Recht. Er sei „wahnsinnig erleichtert“ und habe den Tag dann ordentlich gefeiert, so der Kläger.

Vogler: OGH-Urteil wichtiges Signal

Vertreten wurde der Kläger vom Mattersburger Anwalt Gerald Vogler. Den erinnerte der Prozess an den Kampf „David gegen Goliath“. Da keine Rechtsschutzversicherung vorhanden gewesen sei, habe sein Mandant ein erhebliches Prozessrisiko tragen müssen. Das OGH-Urteil sei ein wichtiges Signal und bringe Klarheit in ein relativ neues Gesetz. Auch in zwei anderen, ähnlichen Fällen habe der Oberste Gerichtshof zugunsten der Kläger entschieden. In anderen Fällen zahlte die Einlagensicherung freiwillig.

Insgesamt erhielten 36 ehemalige Kunden der Commerzialbank mehr als 100.000 Euro von der Einlagensicherung. Beantragen musste man das grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Pleite der Bank im Sommer 2020.