Die Aufregung war groß, der Fall ging zumindest durch die Printmedien im Burgenland: Eine unbekannte Frau mit Migrationshintergrund habe den Sohn des Bürgermeisters von Oberschützen abholen wollen. Die betreuende Person verweigerte das zwar, aber der Bürgermeister und seine Frau brachten den Fall zur Anzeige.
Namensgleichheit der Kinder und falscher Eingang
Nach den Erhebungen durch den Kriminaldienst Oberwart konnte die vermeintliche Entführung rasch aufgeklärt werden. Eine Mutter wollte ihr Kind mit demselben Vornamen von der Sportmittelschule abholen, wählte allerdings irrtümlich den Eingang zur Volksschule.
In den burgenländischen Pflichtschulen gibt es laut Bildungsdirektion keine einheitliche Regelung, wie sich das Betreuungspersonal beim Abholen beziehungsweise bei der Übergabe der Kinder zu verhalten hat. Die Polizei hält es aber für so gut wie ausgeschlossen, dass in ländlichen Regionen wie dem Burgenland, ein Kind an eine unbekannte Person übergeben wird.
Aufsichtspflicht in Kindergärten strikt geregelt
Bei Kindergärten ist die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals ohnehin streng geregelt. Ein nicht schulpflichtiges Kind darf nur an Personen übergeben werden, die dazu bevollmächtigt sind. Zudem müsse diese Person körperlich und geistig dazu in der Lage sein, das Kind zu beaufsichtigen, hieß es aus der Bildungsdirektion.
Polizei: Verdächtige Beobachtungen melden
Die Landespolizeidirektion Burgenland appelliert an die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen umgehend an die Polizei zu melden. Ein Fall von Kindesentführung ist der Landespolizeidirektion Burgenland in den letzten Jahren nicht bekannt.